Abfindungsvergleich nach Schilddrüsenoperation. Mandant erhält 30.000,00 Euro.
Medizinrecht – Arzthaftung – Behandlungsfehler- Schilddrüsenoperation – Recurrensparese
Bei unserem Mandanten kam es bei einer nicht fachgerecht durchgeführten Schilddrüsenoperation zu einer beidseitigen Recurrensparese.
Im vorliegenden Fall wurde bei der Anwendung des Neuromonitorings bei der Reihenfolge der Operationsschritte vom standardmäßig empfohlenen Operationsablauf abgewichen. Hierdurch wurde der rechte Stimmbandnerv nicht mir der geforderten Sicherheit geschont. In der Folge kam es zu einer Teilverletzung des Nervs mit beidseitiger Recurrensparese. Zudem erfolgte die Aufklärung fehlerhaft.
Unter Berücksichtigung der körperlichen Folgen aufgrund der fehlerhaft durchgeführten Schilddrüsenoperation, konnten wir für unseren Mandanten einen gerichtlichen Abfindungsvergleich in Höhe von 30.000 € erzielen.
Anmerkung:
Hinsichtlich der Aufklärung reicht der pauschale Hinweis auf die Notwendigkeit einer möglichen intraoperativen Operationserweiterung nicht aus – wie im Falle einer Erweiterung von einer Teil- auf eine Totalresektion.
Je wahrscheinlicher eine Operationserweiterung ist, desto konkreter muss der Patient hierüber und über die damit einhergehenden Risiken aufgeklärt werden. Zum anderen muss bei einer Schilddrüsenoperation ausreichend über das Risiko einer dauerhaften Heiserkeit und eines vollständigen Stimmverlustes aufgeklärt werden.