Rechtsanwalt bei Behandlungsfehler in der Kardiologie
Die Kardiologie befasst sich mit den Strukturen, den Funktionen und den Erkrankungen des Herzens. Speziell die Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden von Kardiologen therapiert aber auch die Behandlungen von Herzrhythmusstörungen, von Hypertonie (Bluthochdruck), von Schlaganfällen, der Angina Pectoris und anderen Verschlusskrankheiten des Herzens fallen in dieses Fachgebiet. Auch in Deutschland gehören die Herz-Kreislauf-Krankheiten zu den häufigsten Todesursachen, dabei ist insbesondere die sog. koronare Herzkrankheit (KHK) verantwortlich. Bei dieser besteht eine mangelnde Durchblutung des Herzens aufgrund verengter Herzkranzgefäße. Die häufigste Folge ist der Herzinfarkt (Myokardinfarkt). Dessen häufigsten Symptome sind starke Schmerzen, ein Engegefühl der Brust, heftiges Brennen und kalter Schweiß. Aber auch Übelkeit, Erbrechen, Atemnot und Schmerzen im Oberbauch sind symptomatisch. Die Folgen können nur durch eine frühzeitige und korrekte Diagnostik und einer invasiven Therapie zur Wiederherstellung der Durchblutung des Herzmuskels minimiert werden.
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Bei einem unserer Mandanten wurde trotz eindeutiger Symptome und der Tatsache, dass dieser als Hochrisikopatient einzustufen war, ein Herzinfarkt nicht erkannt. Die Symptome wurden lediglich als Schulterbeschwerden fehlerhaft diagnostiziert. Weitere indizierte Befunde (EKG, Herzmarker, Labor etc.) wurden nicht eingeholt. Unsere Mandantschaft musste notfallmäßig mittels Rettungshubschrauber in ein Uniklinikum gebrachte werde. Es erfolgte eine Notoperation im Rahmen derer zwei aortokoronare Venenbypässe nötig waren. Der Mandant aufgrund des Behandlungsfehlers einen GdB von 100 und kann seitdem seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Wenn auch Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, melden Sie sich gerne für eine kostenfreie Erstberatung. Unsere Kanzlei vertritt sie in München und bundesweit.