Als Fachanwalt für Medizinrecht helfen wir Ihnen bei Behandlungsfehlern und Ärztepfusch.
Unsere Medizinrechtskanzlei hat sich auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert. Unsere Fachanwälte für Medizinrecht und Patientenanwälte vertreten Geschädigte bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld nach Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern.
Das Arzthaftungsrecht ist der Teilbereich des Medizinrechts, der die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes bei Verletzung von Sorgfaltspflichten gegenüber Patienten regelt. Die Begriffe „Ärztepfusch“ bzw. „ärztliche Kunstfehler“ sind jedem bekannt und in den Medien allgegenwärtig. Nicht zuletzt durch das am 26.02.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz sind Arztfehler und der Arzthaftungsprozess ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. Auch ein zunehmendes Selbstbewusstsein der Patienten ließ in den letzten Jahren die Anzahl von Arzthaftungsprozessen in Deutschland deutlich ansteigen.
Als Anwalt für Medizinrecht wissen wir: Das Medizinrecht umfasst sämtliche Rechtsfragen rund um die medizinische Behandlung – vom Behandlungsvertrag über Haftungsfragen bis zum Verfahren vor Gutachterkommissionen und Gerichten. Unsere Kanzlei prüft als Anwalt für Medizinrecht Ihren Fall unabhängig von Krankenkasse oder Versicherung sorgfältig und kostenfrei – mit über 15 Jahren Erfahrung im Medizin- und Versicherungsrecht. Weiterführende, unabhängige Informationen zu Ihren Patientenrechten bietet die Bundesärztekammer; Der häufigste Fall in unserer Praxis ist dabei der klassische Behandlungsfehler.

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld
Unsere Kanzlei ist auf Medizinrecht spezialisiert
Medizinrecht ist der Tätigkeitsschwerpunkt in unserer Kanzlei in München. Unser Team von Patientenanwälten und Fachanwälten für Medizinrecht, hat sich seit Jahren erfolgreich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert. Wir betrachten die persönliche Situation unserer Mandanten individuell und erstreiten regelmäßig Entschädigungssummen, die über Beträge in herkömmlichen Schmerzensgeldtabellen hinausgehen. Anwalt für Medizinrecht zu sein, reicht uns nicht. Um unseren hohen Ansprüchen gerecht zu werden, lassen wir uns in medizinischen Fragen ärztlich beraten und verfügen über ein breites und vertrauensvolles Netzwerk an Partnern und Gutachtern, die komplizierte medizinische Sachverhalte für unsere Mandanten einschätzen. Mit der Zusammenarbeit fachlicher Experten aus Recht und Medizin können wir Sie bestens beraten und vertreten. Wir sind Ihr Patientenanwalt. Rufen Sie uns an und lernen Sie uns kennen.