Als Fachanwalt für Medizinrecht helfen wir Ihnen bei Behandlungsfehlern und Ärztepfusch.
Unsere Medizinrechtskanzlei hat sich auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert. Unsere Fachanwälte für Medizinrecht und Patientenanwälte vertreten Geschädigte bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld nach Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern.
Das Arzthaftungsrecht ist der Teilbereich des Medizinrechts, der die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes bei Verletzung von Sorgfaltspflichten gegenüber Patienten regelt. Die Begriffe „Ärztepfusch“ bzw. „ärztliche Kunstfehler“ sind jedem bekannt und in den Medien allgegenwärtig. Nicht zuletzt durch das am 26.02.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz sind Arztfehler und der Arzthaftungsprozess ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. Auch ein zunehmendes Selbstbewusstsein der Patienten ließ in den letzten Jahren die Anzahl von Arzthaftungsprozessen in Deutschland deutlich ansteigen.
Was ist ein Behandlungsfehler und wann liegt dieser vor?
Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollte, schon im Hinblick auf eine drohende Verjährung, ein Anwalt eingeschaltet werden, der sich im Patientenrecht auskennt. Ein Behandlungsfehler („Arztfehler“, „Ärztefehler“) liegt im Wesentlichen dann vor, wenn gegen den fachärztlichen Standard verstoßen wurde. Führt ein Behandlungsfehler ursächlich zu einem Gesundheitsschaden, muss der Arzt oder das Krankenhaus, alle daraus entstandenen Schäden ersetzen. Ein Rechtsanwalt für Medizinrecht prüft die fragliche Behandlung im Hinblick auf Befunderhebungsfehler sowie Diagnose- und Therapiefehler. Auch die Klärung der Frage eines einfachen oder eines groben Behandlungsfehlers bzw. eines Aufklärungsfehlers kann für die Durchsetzung von Schadensersatz nach Fehlbehandlungen von entscheidender Bedeutung sein.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld
Aber nicht jede erfolglose ärztliche Behandlung oder gar fehlerhafte Therapie führt zu einer Haftung des Arztes bzw. der Klinik. Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler bekommt in der Regel nur derjenige, der sich für eine auf das Medizinrecht spezialisierte Kanzlei und damit für einen Fachanwalt für Medizinrecht entscheidet. Denn nicht jeder Anwalt ist in der Lage, komplexe medizinische Sachverhalte im Arztrecht zu bearbeiten. Weil die Arzthaftung des Medizinrechts seit jeher stark von der Rechtsprechung geprägt ist, ändert daran auch das neu in Kraft getretene Patientenrechtegesetz nichts.
Unsere Kanzlei ist auf Medizinrecht spezialisiert
Medizinrecht ist der Tätigkeitsschwerpunkt in unserer Kanzlei in München. Unser Team von Patientenanwälten und Fachanwälten für Medizinrecht, hat sich seit Jahren erfolgreich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert. Wir betrachten die persönliche Situation unserer Mandanten individuell und erstreiten regelmäßig Entschädigungssummen, die über Beträge in herkömmlichen Schmerzensgeldtabellen hinausgehen. Anwalt für Medizinrecht zu sein, reicht uns nicht. Um unseren hohen Ansprüchen gerecht zu werden, lassen wir uns in medizinischen Fragen ärztlich beraten und verfügen über ein breites und vertrauensvolles Netzwerk an Partnern und Gutachtern, die komplizierte medizinische Sachverhalte für unsere Mandanten einschätzen. Mit der Zusammenarbeit fachlicher Experten aus Recht und Medizin können wir Sie bestens beraten und vertreten. Wir sind Ihr Patientenanwalt. Rufen Sie uns an und lernen Sie uns kennen.