Erfahrene und kompetente Anwälte bei Geburtsschäden
Durch den Geburtsvorgang hervorgerufene Verletzungen des neugeborenen Kindes werden als Geburtsschäden bezeichnet und gehören zu den gravierendsten und komplexesten Schadensfällen im Bereich der Arzthaftung.
Erleidet ein Neugeborenes bei der Geburt, etwa durch Sauerstoffmangel, einen Hirnschaden, ist der weitere Weg meist vorbezeichnet und das Kind von Geburt an dauerhaft ein schwerster Pflegefall. Während die gesamte Familie ohnehin psychischen Belastungen unterliegt, gehören die finanziellen Belastungen, welche für das Kind und dessen Eltern zeitlebens zwangsläufig entstehen werden, zu den höchsten, die dem deutschen Schadensersatzrecht bekannt sind.
Schmerzensgeld, Pflegeschaden, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Unterhaltsschaden, Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen des Hauses und zuletzt die Sicherung nicht absehbarer Zukunftsschäden können in der Summe leicht in die Millionen gehen.
In einem solchen Schadensfall ist es nahezu unerlässlich einen auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht mit der langwierigen und komplexen Durchsetzung der Schadenersatzansprüche des Kindes und der Eltern zu betrauen, der sowohl im Geburtsschadensrecht als auch im Schadensersatzrecht zu Hause ist und Ihnen persönlich und kompetent zur Seite steht.
Lernen Sie uns kennen. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und besprechen mit Ihnen die beste Vorgehensweise.