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Rechtsanwalt bei Behandlungsfehler in der Augenheilkunde

Die Augenheilkunde (Ophthalmologie) befasst sich im Wesentlichen mit Erkrankungen und Funktionsstörungen des Sehorgans, des Sehsinns und deren jeweiliger Behandlung. Behandlungsfehler können bei operativer Versorgung oder bei nichtoperativer Behandlung eintreten. Häufig werden Fehler bei Kataraktoperationen (Operationen am Grauen Star) beklagt. Bei diesen feinchirurgischen Eingriffen, wird die altersbedingt getrübte Linse operativ durch eine Kunstlinse ausgetauscht, um das Sehvermögen des Patienten wieder herzustellen bzw. zu verbessern. Lässt der Operateur hier nicht die erforderliche Sorgfalt walten und verstößt gegen medizinische Standards, kommt es in hoch sensiblen Augenbereichen leicht zu Verletzungen oder Infektionen, die erhebliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen können.

Besonders im Bereich der Augenheilkunde sind gründliche diagnostische Untersuchungen und anamnestische Erhebungen unabdingbar um eine korrekte Diagnose zu stellen und die Erkrankung gezielt behandeln zu können. Hierzu stehen den Ärzten neben einfachen Sehtests auch komplexere, bildgebende Untersuchungen des Augenhintergrundes und Darstellungen von Netzhautschichten (optische Kohärenztomographie) und Netzhautgefäßen (Fluoreszenz Angiographie) zur Verfügung. Werden entsprechede Befunde trotz entsprechender Symptomatik nicht eingeholt, so liegen möglicherweise Fehler in der Befunderhebung (Befunderhebungsfehler) vor. Wie bei jeder anderen Operation auch, muss der Patient im Vorfeld eines Eingriffs am Auge auch über die mit der Behandlung einhergehenden Risiken aufgeklärt werden. Bei unserem Mandanten wurde es von Seiten des Behandlers unterlassen, den Augenhintergrund ausreichend zu untersuchen, nachdem unser Mandant über „Schlierenbildung“ im Sehfeld klagte. In der Folge kam es zu einer Netzhautablösung des betroffenen Auges. Unser Mandant erhielt eine hohe vierstellige Entschädigungssumme.

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