Rechtsanwalt bei Behandlungsfehler in der Anästhesie
Anästhesie bedeute den völligen Verlust bzw. die vollständige Ausschaltung von Empfindungen, insbesondere der Schmerzempfindung und der Berührungsempfindung, meist zum Zweck eines operativen Eingriffs. Die Anästhesie zählt zum Fachgebiet der Anästhesiologie, hierzu zählen intensivmedizinischer Versorgung sowie die Schmerztherapie. Man unterscheidet auch zwischen einer Allgemeinanästhesie (Narkose) und einer Lokalanästhesie (örtliche Betäubung).
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Häufig kommt es wegen einer fehlerhaften Medikation des Patienten zu Behandlungsfehler. Hierbei ist als Beispiel das Wachphänomen bei einer zu leichten Narkose zu nennen, hier wird keine vollkommene Bewusstseinsausschaltung erreicht (Quelle: Dtsch Arztebl Int 2011; 108(1-2): 1-7; DOI: 10.3238/arztebl.2011.0001). Die Patienten erleben die Operation in vollem Schmerzbewusstsein, was oft zu einer posttraumatische Belastungsstörung (PTBS).
Aufgrund einer fehlerhaften Narkose kann es im schlimmsten Fall zu einem Herzkreislaufstillstand mit anschließender Reanimation kommen. Wenn auch Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, melden Sie sich gerne für eine kostenfreie Erstberatung. Unsere Kanzlei vertritt sie in München und bundesweit.