Ihr Anwalt bei Behandlungsfehler
Ausgangspunkt für die Bewertung ärztlichen Handelns ist der medizinische (Facharzt-) Standard. Ein Behandlungsfehler liegt danach vor, wenn gegen den anerkannten und gesicherten Stand der medizinischen Wissenschaft für das jeweilige Fachgebiet im Zeitpunkt der jeweiligen Behandlungsmaßnahme verstoßen wurde.
Verstöße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht lassen sich oftmals bereits unter Zuhilfenahme von Leitlinien (AWMF- Leitlinien) bzw. Richtlinien der Bundesausschüsse der Ärzte erkennen. Weil es zur Ermittlung des haftungsmaßgeblichen Standards aber in der Regel eins Sachverständigen bedarf, lässt sich unsere Kanzlei in medizinischen Fragestellungen ärztlich beraten.
Zu den Hauptfallgruppen der Behandlungsfehler gehören
- Anamnesefehler
- Befunderhebungsfehler
- Diagnosefehler
- Therapeutische Aufklärung / Sicherungsaufklärung
- Therapiefehler
Wie im allgemeinen Zivilrecht üblich liegt die Beweislast für das Bestehen eines Anspruchs auch im Arzthaftungsprozess grundsätzlich auf Klägerseite, also beim Patienten. Dieser Grundsatz wandelt sich aber zu Gunsten des Patienten um, wenn dem Arzt ein grober Behandlungsfehler angelastet werden kann. Ein solcher liegt immer dann vor, wenn der Arzt eindeutig gegen ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Sofern ein Behandlungsfehler vorliegt, sind die Folgen sowohl in physischer und psychischer als auch in finanzieller Hinsicht für den Betroffenen häufig sehr gravierend und belastend.
Während ein allgemein tätiger Anwalt mit der Beurteilung arzthaftungsrechtlicher Fachfragen schnell überfordert ist, kennen unsere Patientenanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht die Fehler welche einen Behandler zum Schmerzensgeld und Schadensersatz verpflichten und stehen Ihnen kompetent zur Seite.
Vorgehen bei einem Behandlungsfehler
Gehen Sie von Anfang an auf Nummer sicher und wählen Sie bewusst einen Patientenanwalt oder Fachanwalt für Medizinrecht. Denn dieser weiß, wie bei Behandlungsfehlern Schritt für Schritt vorzugehen ist:
- Wir sorgen dafür, dass Arzt und Krankenhaus die wichtigen Behandlungsunterlagen vollständig herausgeben.
- Nach eingehender Analyse und Prüfung der Unterlagen legen wir, falls dies nötig ist, die Ergebnisse zusätzlich einem unserer ärztlichen Berater zur Prüfung vor. Wir verfügen über ein vertrauensvolles Netzwerk an Partnern und Gutachtern, die komplexe medizinische Angelegenheiten klären und einschätzen können.
- Wir erklären Ihnen genau, welche Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen realisierbar sind und führen die maßgeblichen Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherern.
- Sollte eine außergerichtliche Regulierung einmal nicht zustande kommen, setzen wir Ihre Ansprüche klageweise vor Gericht durch.
- Wir rechnen unsere Kosten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und halten Sie von einem Kostenrisiko fern. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, vereinbaren wir ein für Sie tragbares Pauschalhonorar oder sichern die Kosten mit Hilfe eines Prozessfinanzierers.