Opfer von Behandlungsfehler oder Ihre Versicherung zahlt nicht?
Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten ->

Opfer von Behandlungsfehler oder Ihre Versicherung zahlt nicht?
Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten ->

Anwalt für Behandlungsfehler

Wir helfen Ihnen wenn Sie einen Behandlungsfehler erlitten haben

Als spezialisierte Kanzlei vertreten wir geschädigte Patienten sowie Versicherungsnehmer und setzen Ihre Rechte durch. Lassen Sie sich jetzt beraten und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls

erfahrene Patientenanwälte / Fachanwälte

nur für Patienten und Versicherungsnehmer

Anwalt für Behandlungsfehler

Wir helfen Ihnen wenn Sie einen Behandlungsfehler erlitten haben

Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten.

Professionelle zum Festpreis

Kostenlose Erstberatung

Schritt 1 von 3

Ihr Anwalt bei Behandlungsfehler

Ausgangspunkt für die Bewertung ärztlichen Handelns ist der medizinische (Facharzt-) Standard. Ein Behandlungsfehler liegt danach vor, wenn gegen den anerkannten und gesicherten Stand der medizinischen Wissenschaft für das jeweilige Fachgebiet im Zeitpunkt der jeweiligen Behandlungsmaßnahme verstoßen wurde.

Verstöße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht lassen sich oftmals bereits unter Zuhilfenahme von Leitlinien (AWMF- Leitlinien) bzw. Richtlinien der Bundesausschüsse der Ärzte erkennen. Weil es zur Ermittlung des haftungsmaßgeblichen Standards aber in der Regel eins Sachverständigen bedarf, lässt sich unsere Kanzlei in medizinischen Fragestellungen ärztlich beraten.

Zu den Hauptfallgruppen der Behandlungsfehler gehören

  • Anamnesefehler
  • Befunderhebungsfehler
  • Diagnosefehler
  • Therapeutische Aufklärung / Sicherungsaufklärung
  • Therapiefehler

Wie im allgemeinen Zivilrecht üblich liegt die Beweislast für das Bestehen eines Anspruchs auch im Arzthaftungsprozess grundsätzlich auf Klägerseite, also beim Patienten. Dieser Grundsatz wandelt sich aber zu Gunsten des Patienten um, wenn dem Arzt ein grober Behandlungsfehler angelastet werden kann. Ein solcher liegt immer dann vor, wenn der Arzt eindeutig gegen ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Sofern ein Behandlungsfehler vorliegt, sind die Folgen sowohl in physischer und psychischer als auch in finanzieller Hinsicht für den Betroffenen häufig sehr gravierend und belastend.

Während ein allgemein tätiger Anwalt mit der Beurteilung arzthaftungsrechtlicher Fachfragen schnell überfordert ist, kennen unsere Patientenanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht die Fehler welche einen Behandler zum Schmerzensgeld und Schadensersatz verpflichten und stehen Ihnen kompetent zur Seite.

Vorgehen bei einem Behandlungsfehler

Gehen Sie von Anfang an auf Nummer sicher und wählen Sie bewusst einen Patientenanwalt oder Fachanwalt für Medizinrecht. Denn dieser weiß, wie bei Behandlungsfehlern Schritt für Schritt vorzugehen ist:

  • Wir sorgen dafür, dass Arzt und Krankenhaus die wichtigen Behandlungsunterlagen vollständig herausgeben.
  • Nach eingehender Analyse und Prüfung der Unterlagen legen wir, falls dies nötig ist, die Ergebnisse zusätzlich einem unserer ärztlichen Berater zur Prüfung vor. Wir verfügen über ein vertrauensvolles Netzwerk an Partnern und Gutachtern, die komplexe medizinische Angelegenheiten klären und einschätzen können.
  • Wir erklären Ihnen genau, welche Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen realisierbar sind und führen die maßgeblichen Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherern.
  • Sollte eine außergerichtliche Regulierung einmal nicht zustande kommen, setzen wir Ihre Ansprüche klageweise vor Gericht durch.
  • Wir rechnen unsere Kosten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und halten Sie von einem Kostenrisiko fern. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, vereinbaren wir ein für Sie tragbares Pauschalhonorar oder sichern die Kosten mit Hilfe eines Prozessfinanzierers.

Kostenlose Erstberatung

Mit Klick auf den Button “Anfrage senden" stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

Kontakt & Beratung

089 215 450 10

Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers oder Ihre Versicherung zahlt nicht? 

Wir helfen weiter und beraten Sie gerne. Rufen Sie uns jetzt an.

Patientenanwalt-Medizinrecht-Arzthaftung-Behandlungsfehler-Berufsunfaehigkeit-und-Unfallversicherungen-Banner

Das schreiben unsere Mandanten

So funktioniert es

1. Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns kostenlos Ihren Fall. Ein erfahrener Anwalt wird sich schnellstens bei Ihnen melden.

2. Kostenlose Erstberatung

Sie erhalten von uns eine kostenfreie Beratung und Ersteinschätzung Ihres Falls. Gerne übernehmen wir Ihren Fall und helfen Ihnen zu Ihrem Recht.

3. Durchsetzung von Ansprüchen

Mit unseren ärztlichen Beratern prüfen wir Ihren Fall aus medizinrechtlicher Sicht. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Gegenseite und setzen Ansprüche auch gerichtlich durch

Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen schnell und zuverlässig. Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen schnell und zuverlässig. Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Erfahrungen & Bewertungen zu Patientenanwalt Rechtsanwälte Friese und Adelung Partnerschaft mbB