Opfer von Behandlungsfehler oder Ihre Versicherung zahlt nicht?
Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten ->

Opfer von Behandlungsfehler oder Ihre Versicherung zahlt nicht?
Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten ->

Anwalt für Schadensersatz

Wir helfen Ihnen wenn Sie einen Behandlungsfehler erlitten haben

Als spezialisierte Kanzlei vertreten wir geschädigte Patienten sowie Versicherungsnehmer und setzen Ihre Rechte durch. Lassen Sie sich jetzt beraten und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls

erfahrene Patientenanwälte / Fachanwälte

nur für Patienten und Versicherungsnehmer

Anwalt für Schadensersatz

Wir helfen Ihnen wenn Sie einen Behandlungsfehler erlitten haben

Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten.

Professionelle zum Festpreis

Kostenlose Erstberatung

Schritt 1 von 3

Ihr Anwalt bei Schadensersatz

Im Rahmen des Schadensersatzes unterscheidet man zwischen Schmerzensgeld (immaterieller Schaden) und den sonstigen materiellen Schäden.

Schmerzensgeld hat die Funktion den Geschädigten in eine Lage zu versetzen, in welcher er sich Erleichterungen und Annehmlichkeiten verschaffen kann, deren Genuss ihm durch die Verletzung unmöglich gemacht wurden. Je höher das Ausmaß und die Schwere der Verletzung, desto höher ist auch der Anspruch des Schmerzensgeldes.

Bei der Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldanspruchs hat man sich am Maß der Lebensbeeinträchtigung, an der Dauer und Heftigkeit der Schmerzen und an der (gegebenenfalls stationären) notwendigen Behandlung zu orientieren. Zudem spielen Beeinträchtigungen im Familienleben, eine mögliche Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs sowie die Ungewissheit der tatsächlichen Heilung eine Rolle.

Weiter zu berücksichtigen sind die persönlichen Verhältnisse und das Alter des Verletzten, psychische Auswirkungen, die äußerliche Erkennbarkeit der Verletzung sowie Einschränkungen der weiteren Lebensplanung zu berücksichtigen

Mit einem Behandlungsfehler sind in der Regel weitere Schadenspositionen entstanden. Hierzu gehören vor allem der Erwerbsschaden, der Haushaltsführungsschaden sowie der Pflegeschaden. Mit einem Feststellungsantrag sichern wir künftige, zum Zeitpunkt der Geltendmachung nicht bezifferbare, Schäden in der Zukunft (etwa für weitere Heilbehandlungen, Fahrtkosten etc.) ab.

Detaillierte Kenntnisse im Schadensersatzrecht sind ebenso wichtig wie genaue Kenntnisse des Arzthaftungsrechts. Unsere Rechtsanwälte wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Kostenlose Erstberatung

Mit Klick auf den Button “Anfrage senden" stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

Kontakt & Beratung

089 215 450 10

Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers oder Ihre Versicherung zahlt nicht? 

Wir helfen weiter und beraten Sie gerne. Rufen Sie uns jetzt an.

Patientenanwalt-Medizinrecht-Arzthaftung-Behandlungsfehler-Berufsunfaehigkeit-und-Unfallversicherungen-Banner

Das schreiben unsere Mandanten

So funktioniert es

1. Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns kostenlos Ihren Fall. Ein erfahrener Anwalt wird sich schnellstens bei Ihnen melden.

2. Kostenlose Erstberatung

Sie erhalten von uns eine kostenfreie Beratung und Ersteinschätzung Ihres Falls. Gerne übernehmen wir Ihren Fall und helfen Ihnen zu Ihrem Recht.

3. Durchsetzung von Ansprüchen

Mit unseren ärztlichen Beratern prüfen wir Ihren Fall aus medizinrechtlicher Sicht. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Gegenseite und setzen Ansprüche auch gerichtlich durch

Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen schnell und zuverlässig. Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen schnell und zuverlässig. Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Erfahrungen & Bewertungen zu Patientenanwalt Rechtsanwälte Friese und Adelung Partnerschaft mbB