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Rechtsanwalt bei Urologiefehler

Das medizinische Fachgebiet der Urologie befasst sich mit der Behandlung von Erkrankungen der harnableitenden und harnbildenden Organe beider Geschlechter sowie der Geschlechtsorgane des Mannes.

Behandlungsfehler im Bereich der Urologie treten beispielsweise bei der Diagnose und Behandlung von Blasen- und Nierentumoren auf. Häufig kommt es bei operativen Eingriffen auch zu Verletzungen des Harnleiters, der Harnröhre oder der Harnblase, die sodann oftmals nicht rechtzeitig erkannt und nicht fachgerecht behandelt werden. Nicht selten wird bei der Behandlung von Hodentorsionen fehlerhaft gehandelt. Beim Verdacht auf eine Hodentorsion ist die unverzügliche Freilegung des Hodens zwingend geboten. Wird dieser Eingriff trotz eindeutiger Symptome unterlassen, liegt in der Regel ein grober Behandlungsfehler vor (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Urteil vom 14.11.2001, 1 U 12/01).

Wenn auch Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, melden Sie sich gerne für eine kostenfreie Erstberatung. Unsere Kanzlei vertritt sie in München und bundesweit.

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