Rechtsanwalt für Behandlungsfehler – Therapiefehler
Zu den behandlungsfehlern gehören auch Fälle, in denen die Wahl der Therapiemethode bzw. das Unterlassen einer alternativen Therapie gegen medizinische Standards verstößt und nicht mehr lege artis ist. Die gewählte Therapie muss –gemessen am objektiven Facharztstandard- zur Erreichung des Behandlungsziels geeignet, erforderlich und gewährt sein.