Vorliegen einer Invalidität
Der Versicherungsnehmer muss aufgrund des Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder auch geistigen Leistungsfähigkeit erleiden, die sog. Invalidität.
Dauerhalte Beeinträchtigung
Eine dauerhafte Beeinträchtigung ist dann gegeben, wenn der Zustand voraussichtlich mehr als drei Jahre andauern wird und eine Änderung des Zustandes auch nicht erwartet werden kann (§ 180 VVG).
Einhaltung von Fristen
Ein Invaliditätsanspruch erfordert aber nicht nur, dass ein Dauerschaden eingetreten ist, sondern dass darüber hinaus bestimmte Fristen gewahrt sind. Liegt der Versicherungsfall vor (also ein Unfall und eine dauerhafte Beeinträchtigung), ist es entscheidend, dass die Invalidität innerhalb einer Frist von 15 Monaten (diese Frist kann aber in Verträgen auch länger sein) durch einen Arzt festgestellt wird. Inhaltlich ist eine solche Bescheinigung nur ausreichend, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (innerhalb des ersten Unfalljahres) als Unfallfolge beschrieben wird.
Ansprüche geltend machen
Der Versicherungsnehmer muss zudem innerhalb der gleichen Frist die Ansprüche auf Invaliditätsleistung bei der Unfallversicherung schriftlich geltend machen. Dabei reicht es nicht aus, nur den Unfallfragebogen oder eine ärztliche Bestätigung der Unfallversicherung zukommen zu lassen. Vielmehr muss der Versicherung deutlich gemacht werden, dass aufgrund des Unfalls wegen einer dauerhaften Beeinträchtigung eines Körpergliedes oder eines Sinnesorgans, Leistungen gefordert werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten, verliert man grundsätzlich seine Ansprüche auf Leistungen aus dem Unfallversicherungsvertrag. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer diese Fristen überhaupt nicht kennt. Zum Schutz der Versicherungsnehmer muss die Unfallversicherung aber ausreichend schriftlich über diese Frist belehren. Fehlt eine solche Belehrung oder ist diese fehlerhaft, kann sich der Versicherer sich nicht auf die Fristversäumnis berufen.
Fachanwalt einschalten
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Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?
Um Leistungen von der Versicherung zu erhalten, sollten Sie sich nach einem Unfall von einem Arzt die Beeinträchtigungen zeitnah bestätigen lassen. Es reicht hier aus, dass ein Arzt schriftlich dokumentiert dass aufgrund des Unfalls, das entsprechende Körperglied oder Sinnesorgan dauerhaft beeinträchtigt ist.
Welche Probleme können auftreten?
Leider kommt es häufig vor, dass die Versicherungen gerade bei sehr schweren Unfällen die Leistungen verweigern oder Leistung hinauszögern, um eigene Kosten niedrig zu halten.
Bereits eine Abweichung der Invaliditätseinschätzung um wenige Prozentpunkte zwischen Arzt und Gutachter kann zu großen Unterschieden im Auszahlbetrag führen. Die Auseinandersetzungen mit der Versicherung sind zudem oft sehr langwierig und können für den Betroffenen existenzbedrohend sein.
Es ist daher wichtig, rechtzeitig einen fachlich kompetenten und spezialisierten Anwalt aufzusuchen, um der Versicherung auf Augenhöhe zu begegnen.
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