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Ihre Unfallversicherung zahlt nicht?

Als spezialisierte Kanzlei helfen wir Ihnen bei allen Problemen mit der privaten Unfallversicherung 

Lassen Sie sich jetzt beraten und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung unserer Fachanwälte.

Ihre Unfallversicherung verweigert die Leistung oder macht ein zu geringes Angebot? 

Sie behauptet es läge kein Unfall vor oder bewertet die Invalidität zu gering? 

Sie haben das Gefühl, die Versicherung zögert die Auszahlung der Leistungen raus?

Finden Sie sich hiermit nicht ab. Wir kennen die Vorgehensweisen der Unfallversicherungen und sind für Sie da, wenn Sie die Versicherung im Regen stehen lässt.

Egal ob im Haushalt, in der Freizeit oder im Verkehr: Die Unfallstatistik zeigt, dass täglich schwere Unfälle passieren. Ein Schicksalsschlag der nicht selten die wirtschaftliche Existenz bedroht. Für die finanzielle Absicherung in einem solchen Fall dient die private Unfallversicherung. Umso enttäuschender ist es, wenn der Versicherer nach einem Unfall Leistungen verweigert. 

Was ist eine private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung ist ein sinnvolles Vorsorgeelement, das als Hauptbestandteil die Zahlung einer vereinbarten Invaliditätsleistung beinhaltet. In vielen Verträgen verpflichtet sich der Versicherer zur Zahlung einer lebenslangen, monatlichen Unfallrente bei Erreichen eines festgelegten Invaliditätsgrades (in der Regel 50%). 

Weiter beinhalten Unfallversicherungsverträge regelmäßig auch folgende Leistungen:

  • Todesfallleistung
  • Kosmetische Operationen
  • Bergungskosten
  • Krankenhaustagegeld
  • Schmerzensgeld
  • Übergangsleistung

Wann können Invaliditätsleistungen in Anspruch genommen werden?

Im Streit stehen regelmäßig Invaliditätsleistungen, welche vom Versicherer als Einmalzahlung im Sinne einer Kapitalsumme gezahlt werden müssen. 

Voraussetzung ist, dass der Versicherte durch einen Unfall (sog. Versicherungsfall) einen gesundheitlichen Dauerschaden erlitten hat. 

Ein Unfall liegt nach der gängigen Definition (§ 178 Abs. 2, S. 1 VVG) und den Versicherungsbedingungen dann vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Die Höhe der Zahlung hängt vom individuellen Invaliditätsgrad des Verletzten und der vereinbarten Versicherungssumme (sog. Grundsumme) ab. Der Invaliditätsgrad errechnet bei Verlust oder Funktionsbeeinträchtigung bestimmter Körperteile anhand der sogenannten Gliedertaxe. Bei Beeinträchtigungen von dort nicht genannten Körperteilen (z.B. Wirbelsäule), ist der Invaliditätsgrad außerhalb der Gliedertaxe zu bestimmen. 

Wichtig ist die Einhaltung der Invaliditätsfristen durch den Versicherungsnehmer: In der Regel muss die Invalidität innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten und binnen weiterer 3 Monate von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden.

Die häufigsten Probleme mit der Unfallversicherung – ein spezialisierter Rechtsanwalt kann helfen

Nach Geltendmachung der Invaliditätsleistungen, tritt die Versicherung in die Leistungsprüfung ein. Nach langem Hin- und Her folgt in vielen Fällen die Leistungsablehnung –  schließlich geht es auch für die Versicherung um viel Geld.  

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Vertretung von Versicherungsnehmern, kennen wir die Tricks der Unfallversicherungen und wissen, wie man sich zur Wehr setzt.

1. Die Versicherung lehnt die Leistungen ab – „kein Unfall“

Viele Anträge werden abgelehnt, da nach Ansicht der Versicherung ein Unfallereignis nicht gegeben sei. In den meisten Fällen steht das Unfallmerkmal „Einwirkung von außen“ im Streit. Die Versicherer sind kreativ in der Argumentation. Verletzungen durch Eigenbewegungen werden regelmäßig nicht anerkannt.

Fachwissen ist unerlässlich: Auch Eigenbewegungen des Verletzen können Unfälle darstellen. So ist beispielsweise das Umknicken beim Fußballspielen bei unebenem Rasen als Unfall zu werten.

  • Verzweifeln Sie nicht, wenn die Unfallversicherung die Zahlung zunächst ablehnt. Wir sorgen dafür, dass Ihr Unfall schnellstmöglich anerkannt wird.

2. Die Invalidität wird bestritten oder zu gering bemessen

Häufig der Fall: Meist auf Grundlage eines Gutachtens wird die Invalidität verneint oder zu gering bemessen. Unfallgutachter (meist Gutachterinstitute) arbeiten für die Versicherungen und sind aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit selten neutral. 

In solchen Fällen bewerten Ihre Behandlungsunterlagen und finden einen Weg, die Invalidität in Ihrer tatsächlichen Höhe durchzusetzen. Hierbei steht uns ein großes Netzwerk an ärztlichen Beratern zur Verfügung.

  • Lassen Sie sich von einem Gutachten der Versicherung nicht abschrecken. Unsere Fachanwälte prüfen gründlich, ob das Vorgehen der Unfallversicherung rechtmäßig ist.

3. Vorerkrankungen 

Häufig behaupten die Gutachter der Versicherung eine Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen. Als Folge kürzt die Versicherung die Leistungen entsprechend. 

Auch hier gilt: Versicherungen und Ihre Gutachter sind nicht unantastbar. Viele Thesen der Gutachter sind abwegig und leicht zu widerlegen. Finden sich in den Behandlungsunterlagen beispielsweise keine Hinweise auf eine Vorerkrankung, ist das Gutachten angreifbar. 

  • Unseren Fachanwälten steht ein umfangreiches Netzwerk an ärztlichen Beratern zur Verfügung. Wir verhandeln mit den Versicherern und Ihren Gutachtern auf Augenhöhe.

4. Risikoausschlüsse

Bedeutsam können Risikoausschlüsse werden (Unfälle durch Straftat, Luftfahrtunfälle, Bandscheibenschäden etc.). Risikoausschlussklauseln in der Unfallversicherung dienen dazu, bestimmte Umstände und Gefahren vom Versicherungsschutz auszuklammern. 

Von Versicherungsseite wird Versicherungsschutz gerne wegen dem Vorliegen von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen versagt. Zudem sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ist dagegen die psychische Störung in Anbetracht der Schwere des Unfalls nachvollziehbar und nicht allein durch die psychogene Natur zu erklären, kann sich die Versicherung auf den Ausschluss nicht berufen.

  • Unsere spezialisierten Anwälte prüfen genau, ob sich die Unfallversicherung auf einen Risikoausschluss berufen kann.

5. Die Versicherung verzögert die Leistung

Die Versicherung hat das Recht, Anträge zu prüfen. Wird die Prüfung aber unnötig in die rausgezögert, befindet sich die Versicherung in Verzug. 

  • In einer solchen Situation beschleunigen wir den Vorgang und sorgen dafür, dass die schnellstmöglich zu Ihrem Geld kommen.

6. Abfindungsangebot

Ein Abfindungsangebot – meist ohne Gutachten –  dient dazu den Versicherungsnehmer mit schnellem Geld zu locken. In vielen Fällen entspricht ein solches Angebot nicht der Invalidität und ist nachteilig. Gegebenenfalls stehen Ihnen mehr Leistungen zu, die mit einem Vergleich aber abgegolten wären.

  • Ein Angebot der Versicherung sollte daher immer von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht geprüft werden.

Anwalt Unfallversicherung: unser Spezialwissen

Vertragsklauseln sind komplex. Um Ansprüche in der Unfallversicherung durchzusetzen, bedarf es Erfahrung und Fachwissen. Unsere spezialisierte Kanzlei verfügt durch ihre langjährige Tätigkeit über umfassende Expertise.

Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren ärztlichen Beratern ermöglichen wir die optimale Mandatsbetreuung. 

Wir unterstützen Sie gerne – bundesweit!

Bei allen Problemen mit der Unfallversicherung stehen unsere Anwälte als vertrauensvolle Partner an Ihrer Seite.

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Mit unseren ärztlichen Beratern prüfen wir Ihren Fall aus medizinrechtlicher Sicht. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Gegenseite und setzen Ansprüche auch gerichtlich durch

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