Als Fachanwalt für Versicherungsrecht sind wir Ihr starker Partner, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht.
Das Versicherungsrecht, als unselbstständiger Teil des bürgerlichen Rechts, regelt die Beziehungen zwischen privaten Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften.
Versicherungsnehmer sind nach einem schicksalhaften Unfall oder nach einsetzender Berufsunfähigkeit auf schnelle und zuverlässige Hilfe angewiesen. Die gewähnte Sicherheit einer Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht selten dann enttäuscht wenn, nach teilweise jahrelanger Zahlung der Versicherungsprämien, der Versicherer in Anspruch genommen wird und nur verzögert oder gar nicht zahlt. Versicherungsunternehmen nutzen hierbei die Notlage des Versicherten regelrecht aus und suchen nach Gründen die Leistungspflicht zu mindern oder zu umgehen.
Versicherungsgesellschaften profitieren dabei von der juristischen Unwissenheit ihrer Versicherungsnehmer und betreiben mit eigens geschulten Sachbearbeitern und Anwaltskanzleien knallharte Schadens- und Leistungsfallbearbeitung zu Lasten der Versicherten. Für den Laien unverständlich formulierte Versicherungsbedingungen machen die Situation für den Versicherten nicht einfacher.
Versicherungsgutachter bewerten die eingetretene Invalidität zu niedrig oder lehnen die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit ab, was im Ergebnis dazu führt, dass dem Versicherungsnehmer wesentliche Leistungen vorenthalten werden.
Unsere Kanzlei konzentriert sich innerhalb des Versicherungsrechts auf die Rechtsgebiete der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir haben uns dabei auf Rechtsfragen und Bedürfnisse von Versicherungsnehmern spezialisiert. Versicherungsgesellschaften vertreten wir nicht. Durch diese seit Jahren hochspezialisierte Tätigkeit können wir unsere Stärken gezielt für Sie einsetzen. Die Grundlage unserer Zusammenarbeit ist eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit.