Opfer von Behandlungsfehler oder Ihre Versicherung zahlt nicht?
Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten ->

Opfer von Behandlungsfehler oder Ihre Versicherung zahlt nicht?
Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten ->

Anwalt für Befunderhebungsfehler

Wir helfen Ihnen wenn Sie einen Befunderhebungsfehler erlitten haben

Als spezialisierte Kanzlei vertreten wir geschädigte Patienten sowie Versicherungsnehmer und setzen Ihre Rechte durch. Lassen Sie sich jetzt beraten und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls

erfahrene Patientenanwälte / Fachanwälte

nur für Patienten und Versicherungsnehmer

Anwalt für Befunderhebungsfehler

Wir helfen Ihnen wenn Sie einen Befunderhebungsfehler erlitten haben

Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten.

Professionelle zum Festpreis

Kostenlose Erstberatung

Schritt 1 von 3

Rechtsanwalt für Behandlungsfehler – Befunderhebungsfehler

Ärzten stehen heutzutage zahlreiche modernste Untersuchungsverfahren (Kernspintomografie, Computertomografie, Ultraschall) zur Verfügung mit welchen in der Regel auch ohne Operation des Patienten jeder Winkel des Körperinneren detailliert abgebildet werden kann. Labordiagnostisch können Krankheitsbilder frühzeitig ermittelt werden. Dieser erfreuliche medizinische Fortschritt bringt für den Arzt zwangsläufig ein deutlich erhöhtes Haftungsrisiko mit sich. Wird die Einholung aus objektiver Sicht maßgeblich notwendiger Befunde unterlassen, stehen Befunderhebungsfehler im Raum.

Nach allgemeinen Grundsätzen führt ein grober Befunderhebungsfehler für den Patienten zur Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für den eingetretenen primären Gesundheitsschaden. Dies ist dann der Fall, wenn gegen elementare medizinische Erkenntnisse verstoßen wurde und ein Fehler vorliegt, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH 25.10.2011, VI ZR 139/10, Rn.8). Bei Befunderhebungsfehlern ist dies insbesondere dann der Fall, wenn Befunde nicht erhoben wurden, die zur Abwehr schwerer Gesundheitsschäden ersichtlich erforderlich gewesen wären.

Die Besonderheit eines Befunderhebungsfehlers liegt darin, dass auch ein für sich genommen einfacher (nicht grober) Fehler zu einer Beweislastumkehr des Patienten führen kann. Entscheidend ist, dass bei sich im Falle der Erhebung eines Befundes mit hinreichender Sicherheit (Wahrscheinlichkeitsgrad von über 50 %) ein reaktionspflichtiger Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung oder die Nichtreaktion auf diesen als grob fehlerhaft darstellen würde.

Kostenlose Erstberatung

Mit Klick auf den Button “Anfrage senden" stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

Kontakt & Beratung

089 215 450 10

Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers oder Ihre Versicherung zahlt nicht? 

Wir helfen weiter und beraten Sie gerne. Rufen Sie uns jetzt an.

Patientenanwalt-Medizinrecht-Arzthaftung-Behandlungsfehler-Berufsunfaehigkeit-und-Unfallversicherungen-Banner

Das schreiben unsere Mandanten

So funktioniert es

1. Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns kostenlos Ihren Fall. Ein erfahrener Anwalt wird sich schnellstens bei Ihnen melden.

2. Kostenlose Erstberatung

Sie erhalten von uns eine kostenfreie Beratung und Ersteinschätzung Ihres Falls. Gerne übernehmen wir Ihren Fall und helfen Ihnen zu Ihrem Recht.

3. Durchsetzung von Ansprüchen

Mit unseren ärztlichen Beratern prüfen wir Ihren Fall aus medizinrechtlicher Sicht. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Gegenseite und setzen Ansprüche auch gerichtlich durch

Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen schnell und zuverlässig. Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen schnell und zuverlässig. Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Erfahrungen & Bewertungen zu Patientenanwalt Rechtsanwälte Friese und Adelung Partnerschaft mbB