83.000 Euro wegen zeitlich verzögerter Behandlung eines Nierentumors

Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler – Schmerzensgeld:

Trotz erneutem Auftreten von Blut im Urin und einem auffälligen Nierenbefund in der Sonographie wurde es von der behandelnden Klinik unterlassen, weitergehende Untersuchungen in Bezug auf die Nieren durchzuführen. Dadurch wurde der Nierentumor erst mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung erkannt.

Zu diesem Zeitpunkt war es bereits zu einer Metastasierung in die Leber, Lunge und Lymphknoten gekommen. Eine Niere und ein Teil der Leber mussten entfernt werden. Unser Mandant musste sich einer enorm belastenden Chemotherapie unterziehen. Reha-Maßnahmen sowie zahlreiche stationäre Aufenthalte wurden erforderlich.

Rechtsanwältin Katharina Gerich konnte nach längeren außergerichtlichen Verhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine Vergleichszahlung in Höhe von 83.000 Euro (Schmerzensgeld und weitere Schäden) erzielen.

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