Herzinfarkt durch fehlerhafte Behandlung, Landgericht Würzburg 11 O 2283/13

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler

Der Kläger wurde längere Zeit medikamentös behandelt, trotz der Behandlung kam es dann jedoch plötzlich zu einem Herzinfarkt.

Der gerichtliche Sachverständige stellt in seinem schriftlichen Gutachten wiederholt klar dar, dass der Beklagte zu 1) eine fehlerhafte Behandlung durchgeführt hat. Festzuhalten war, dass die kontraindizierte Verabreichung der Medikamente (Amitriptylin), ohne ausreichend kardiologische Befundung, einen groben Behandlungsfehler darstellt.
Die gegensätzliche Stellungnahme der Privatgutachterin der Beklagten konnte diese Einschätzung nicht ändern. Dies sah die Arzthaftungskammer des LG Würzburg ebenso und schlug den Parteien einen Vergleich bei einem 6-stelligen Gegenstandswert vor, den diese akzeptierten.

Diese Erfolge könnten Sie auch interessieren:

Kostenlose Erstberatung

Sie sind Opfer eines Arztfehlers?
Ihre Versicherung zahlt nicht?

Wir helfen weiter und beraten Sie gerne. Rufen Sie uns jetzt an.

  • kostenlose bundesweite Erstberatung

  • erfahrene und kompetente Patientenanwälte

  • Anwälte für Medizin- und Versicherungsrecht

  • wir vertreten ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer

Tel: 089 215 450 10
Patientenanwalt-Awalt-für-Medizinrecht-Arzthaftung-Behandlungsfehler-Berufsunfähigkeit-und-Unfallversicherung14
1 Entsorgungsart
Kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Anwälte
Falls zutreffend bitte auswählen
Datenschutz
keyboard_arrow_leftzurück
weiterkeyboard_arrow_right

Wir unterstützen Sie als starker Partner an Ihrer Seite

  • kostenlose bundesweite Erstberatung

  • erfahrene und kompetente Patientenanwälte

  • Anwälte für Medizin- und Versicherungsrecht

  • wir vertreten ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer

Unsere Kanzlei ist bekannt aus:

089 215 450 10

FA Patientenanwalt 
Nymphenburger Str. 20a
80335 München
Telefon: 089 21 54 501 0
E-Mail: info@kanzlei-fa.de

Kostenlose Ersteinschätzung

Mit unseren erfahrenen Patientenanwälten und Anwälten für Medizin- und Versicherungsrecht vertreten wir ausschließlich geschädigte Patienten und Versicherungsnehmer. Lassen Sie sich jetzt beraten und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.