12.000 Euro nach fehlerhafter Aufrechterhaltung der Blutleere

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler

Unsere Mandantin wurde wegen eines in das umgebende Nagelbett eingewachsenen Fingernagels operativ behandelt. Zur Aufrechterhaltung der Blutleere im Finger wurde dem betroffenen Finger ein kurzer Gummischlauch angezogen. Der gegnerische Arzt entfernte nach der Operation behandlungsfehlerhaft den Gummischlauch nicht wieder.

Als Folge des Behandlungsfehlers sind mehr als zwei Drittel des Mittelfingers unserer Mandantin vollständig taub. Zudem ist die Grob- und Feinmotorik der betroffenen Hand beeinträchtigt.

Unsere Kanzlei erreichte, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung in dieser Angelegenheit eine Entschädigungszahlung in Höhe von 12.000,- Euro an die Patientin zahlte.

Teilen Sie diesen Erfolg in den Sozialen Medien:

Haben Sie Fragen zum Thema 12.000 Euro nach fehlerhafter Aufrechterhaltung der Blutleere oder haben Sie selber einen Behandlungsfehler erlitten? Wir helfen Ihnen weiter. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung.

Kostenlose Erstberatung

Mit Klick auf den Button “Anfrage senden" stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.
Anwalt für Behandlungsfehler und Arztfehler

Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers? Ihre Versicherung zahlt nicht?

Wir helfen weiter und beraten Sie gerne. Schildern Sie uns jetzt über das Kontaktformular Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung.

kostenlose bundesweite Erstberatung

Anwälte für Medizin- und Versicherungsrecht

erfahrene und kompetente Patientenanwälte

wir vertreten ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer

Das könnte Sie auch interessieren

Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen schnell und zuverlässig. Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Erfahrungen & Bewertungen zu Patientenanwalt Rechtsanwälte Friese und Adelung Partnerschaft mbB