12.000 Euro nach fehlerhafter Aufrechterhaltung der Blutleere
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler
Unsere Mandantin wurde wegen eines in das umgebende Nagelbett eingewachsenen Fingernagels operativ behandelt. Zur Aufrechterhaltung der Blutleere im Finger wurde dem betroffenen Finger ein kurzer Gummischlauch angezogen. Der gegnerische Arzt entfernte nach der Operation behandlungsfehlerhaft den Gummischlauch nicht wieder.
Als Folge des Behandlungsfehlers sind mehr als zwei Drittel des Mittelfingers unserer Mandantin vollständig taub. Zudem ist die Grob- und Feinmotorik der betroffenen Hand beeinträchtigt.
Unsere Kanzlei erreichte, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung in dieser Angelegenheit eine Entschädigungszahlung in Höhe von 12.000,- Euro an die Patientin zahlte.