30.000,00 Euro Vergleichssumme wegen Befunderhebungsfehler nach laparoskopischer Sigma/Rektumresektion
Medizinrecht – Arzthaftung – Befunderhebungsfehler – Schadensersatz – Schmerzensgeld
Bei unserer Mandantin war unter der Diagnose Sigmastenose eine laparoskopische Sigma bzw. Rektumresektion durchgeführt worden. In der angelegten intraabominellen Drainage wurde postoperativ Luft beschrieben. Dies legt grundsätzlich den Verdacht auf eine Hohlorganperforation nahe. Gleichwohl wurden seitens der Behandler keine weiteren Maßnahmen ergriffen wie etwa eine Verlaufskontrolle der Drainage, eine Kontrolle der Laborparameter oder aber eine erweiterte bildgebende Diagnostik. Im weiteren Verlauf verschlechterte sich der Allgemeinzustand der Patientin zusehends, es hatte sich überdies eine Anatomosefistel entwickelt. doch auch dieser Umstand veranlasste die Behandler nicht, weitere Maßnahmen in Erwägung zu ziehen. Hier hätte eine Sonographie, Röntgenabdomen-Übersicht oder eine CT-Abdomen durchgeführt werden müssen, um eine extraluminale Befundabschätzung zu ermöglichen (Befunderhebungsfehler).
Folge der Versäumnisse war eine massive Verschlechterung des Gesundheitszustandes unserer Mandantin mit Entstehung einer Anastomosefistel, der Notwendigkeit einer Revisionsoperation, einer ausgedehnte Peritonitis sowie Wundheilungsstörungen. Die Patientin hat sich bis heute nicht mehr vollständig von den Folgen der Fehlbehandlung erholt.
Bereits unmittelbar nach Klageeinreichung und bevor ein gerichtliches Sachverständigengutachten zur Bewertung des Sachverhalts in Auftrag gegeben werden konnte, einigten sich die Parteien zur Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 30.000,00 zur Abgeltung sämtlicher bei der Patientin entstandenen Schäden.