400.000,00 Euro Vergleichssumme für unseren Mandanten vor dem Landgericht Konstanz – Nichtreaktion auf Kompression des Duralsacks führt zu Querschnitt.
Außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 40.000,00 Euro – behandlungsfehlerhaft nicht erkannte Volkmann Fraktur.
Zahlung in Höhe 108.000,00 Euro – gerichtlicher Vergleich vor dem Landgericht Karlsruhe (Az.: 4 O 87/19)-
Außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 22.000,00 Euro nach fehlerhafter Implantation einer Hüft-Totalendoprothese
30.000,00 Euro Vergleichssumme wegen Befunderhebungsfehler nach laparoskopischer Sigma/Rektumresektion
€ 50.000,00 Entschädigung für Sehbeeinträchtigungen nach unbehandelten Glaskörpereinblutungen am Auge (unterlassene Vitrektomie)
Außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 210.000,00 Euro – Behandlungsfehlerhaft nicht rechtzeitig erkannte Gallengangsverletzung