43.000,00 Euro Vergleichssumme für unseren Mandanten vor dem Landgericht Duisburg (4 O75/23) – rechtswidrige Eingriffserweiterung
Außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 22.000,00 Euro nach fehlerhafter Implantation einer Hüft-Totalendoprothese
Zahlung einer Gesamtabfindung in Höhe von 10.000,00 Euro im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wegen Verkennung eines septischen Krankheitsbildes und damit einhergehender Behandlungsverzögerung von 48 Stunden
400.000,00 Euro Vergleichssumme für unseren Mandanten vor dem Landgericht Konstanz – Nichtreaktion auf Kompression des Duralsacks führt zu Querschnitt.
Außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 40.000,00 Euro – behandlungsfehlerhaft nicht erkannte Volkmann Fraktur.
Zahlung in Höhe 108.000,00 Euro – gerichtlicher Vergleich vor dem Landgericht Karlsruhe (Az.: 4 O 87/19)-
Außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 22.000,00 Euro nach fehlerhafter Implantation einer Hüft-Totalendoprothese
30.000,00 Euro Vergleichssumme wegen Befunderhebungsfehler nach laparoskopischer Sigma/Rektumresektion