Zahlung einer Gesamtabfindung in Höhe von 10.000,00 Euro im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wegen Verkennung eines septischen Krankheitsbildes und damit einhergehender Behandlungsverzögerung von 48 Stunden  

Medizinrecht – Arzthaftung – vermeidbarer Diagnosefehler – Schadensersatz – Schmerzensgeld 

Unsere Mandantin hatte sich mit Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Schüttelfrost sowie Fieber in der Notaufnahme der Anspruchsgegnerin vorgestellt. Vor Ort wurde dann zudem eine Schwellung des Lymphpaketes unter der Achsel festgestellt. Trotz des Vorliegens dieser Symptome wurde unserer Mandantin lediglich Novalgin verschrieben, sodann wurde sie in die häusliche Umgebung entlassen. 

Aufgrund einer massiven Verschlechterung des Allgemeinzustandes wurde unsere Mandantin dann zwei Tage später erneut in der Notaufnahme vorstellig. Es wurde phlegmonös verlaufende Sepsis mit vorübergehendem Organversagen an Leber und Niere festgestellt und die Patientin sofort stationär aufgenommen. Knapp drei Wochen später konnte die Patientin aus der stationären Behandlung entlassen werden.

Im Rahmen des durch uns eingeleiteten Gerichtsverfahrens wurde eine Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, welches zu dem Ergebnis kam, dass seitens der Behandler das Krankheitsbild unserer Mandantin, so wie es sich bei der erstmaligen Vorstellung gezeigt hatte, nicht richtig eingeschätzt worden war. Es hätte bereits bei dieser Vorstellung eine stationäre Aufnahme sowie eine intensivmedizinische Betreuung erfolgen müssen. Durch diese Versäumnisse hat sich die Behandlung der Sepsis um etwa 48 Stunden verzögert. Weitere Behandlungsfehlerfolgen waren allerdings nicht nachzuweisen. 

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