30.000 Euro nach fehlerhafter Vasektomie

Unser Mandant wurde wegen eines rechtsseitigen Leistenbruchs Iaparoskopisch operiert. Dabei wurde eine Vasektomie durchgeführt. Dabei wurde fehlerhaft die Becken-Bein-Arterien (großes pulsierendes Gefäß) verschlossen. Aufgrund der verwachsungsbedingten Schwierigkeiten hätte entweder die Vasektomie abgebrochen werden oder eine ausreichende Präparation durchgeführt werden müssen – beides wurde unterlassen.

Der Mandant leidet seit dem Eingriff an Schmerzen und Missempfindungen im Bereich der Leiste. Bis zur Revisionsoperation litt der Mandant unter starken Wadenschmerzen, kalten Füßen sowie einer Gehstreckenverkürzung auf lediglich 10 – 20 Meter.

Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht Florian Friese hat nach längeren außergerichtlichen Verhandlungen eine Vergleichszahlung in Höhe von 30.000 Euro erreichen können.

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