27.500 € für fehlbehandelte Fistel
Unser Mandantschaft erlitt im Zusammenhang mit einer Geburt einen Dammriss, der im weiteren Verlauf zu einer Fistel im Intimbereich führte. Infolge unterlassener Befunderhebung wurde das Ausmaß der Fistel nicht erkannt und diese- entgegen fachärztlichem Standard- operativ gespalten, was bei unserer Mandantschaft zu einer (dauerhaften) erstgradigen Inkontinenz führte.
Der Sachverständige der angerufenen Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Bayerischen Landesärztekammer bestätigte die vermuteten Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler, sodass letztlich auch die Haftpflichtversicherung des Schädigers Regulierungsbereitschaft zeigte und ein Vergleich in vorgenannter Höhe geschlossen werden konnte.