Schmerzensgeldtabelle 2024: So viel Geld steht Ihnen im Schadensfall zu
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlugnsfehler – Schadensersatz – Schmerzensgeld.
Schmerzensgeldansprüche: Ein Leitfaden unter Einbeziehung von Schmerzensgeldtabellen
Schmerzensgeldansprüche sind ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Zivilrechts, um immaterielle Schäden wie Schmerzen, Leiden und psychische Belastungen finanziell zu kompensieren. Dieser Leitfaden bietet einen detaillierten Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen, die Berechnung sowie die gerichtliche Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und die Verwendung von Schmerzensgeldtabellen.
Rechtliche Grundlagen
Die Grundlage für Schmerzensgeldansprüche in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in § 253 BGB. Hier wird festgelegt, dass bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung eine Entschädigung in Geld verlangt werden kann. Das Schmerzensgeld dient dem Ausgleich für erlittene immaterielle Schäden und hat zudem eine Genugtuungsfunktion gegenüber dem Geschädigten.
Typische Anwendungsfälle
Schmerzensgeldansprüche können in einer Vielzahl von Situationen relevant werden. Hier einige häufige Beispiele:
- Verkehrsunfälle: Bei Verkehrsunfällen haben Verletzte häufig Anspruch auf Schmerzensgeld für Verletzungen wie Querschnittslähmung, Hirnschäden, Knochenbrüche, Prellungen oder ein Schleudertrauma.
- Medizinische Behandlungsfehler: Patienten, die durch Behandlungsfehler in Krankenhäusern oder durch Ärzte geschädigt wurden, können Schmerzensgeld für die daraus resultierenden Schmerzen und Leiden verlangen.
- Körperverletzung durch Dritte: Opfer von gewalttätigen Angriffen haben Anspruch auf Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und seelischen Schäden.
- Produkthaftung: Wenn ein fehlerhaftes Produkt zu einer Verletzung führt, kann der Hersteller auf Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden.
Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler:
Schmerzensgeldansprüche nach Behandlungsfehlern sind ein bedeutsamer Bereich im deutschen Medizinrecht. Sie dienen dazu, Patienten für immaterielle Schäden wie Schmerzen, Leiden und psychische Belastungen zu entschädigen, die durch Fehler bei medizinischen Behandlungen entstanden sind. Dieser Leitfaden bietet einen detaillierten Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen, die Berechnung und die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen nach Behandlungsfehlern.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für Schmerzensgeldansprüche nach Behandlungsfehlern finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 823 ff. BGB, sowie im Patientenrechtegesetz, das 2013 in das BGB integriert wurde. § 630a ff. BGB konkretisieren die Pflichten des Arztes und die Rechte des Patienten.
Voraussetzungen für Schmerzensgeldansprüche
Um einen Schmerzensgeldanspruch wegen eines Behandlungsfehlers erfolgreich geltend zu machen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Behandlungsfehler: Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder ein anderes medizinisches Fachpersonal gegen die allgemein anerkannten fachlichen Standards verstößt. Dies kann durch fehlerhafte Diagnosen, Therapien, Operationen oder durch unzureichende Aufklärung geschehen.
- Rechtswidrigkeit: Die Handlung muss rechtswidrig sein, was in der Regel bei einem Behandlungsfehler gegeben ist.
- Verschulden: Es muss ein Verschulden des Arztes oder des medizinischen Personals vorliegen. Dies kann in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit geschehen. Bei grober Fahrlässigkeit wird das Verschulden vermutet.
- Kausalität: Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Schaden bestehen. Der Fehler muss ursächlich für die Verletzung oder den Gesundheitsschaden sein.
- Schaden: Es muss ein immaterieller Schaden vorliegen, der durch den Behandlungsfehler verursacht wurde. Dies umfasst Schmerzen, Leiden und psychische Belastungen.
Beweislast
Im Falle eines Behandlungsfehlers liegt die Beweislast zunächst beim Patienten. Dieser muss nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass dieser Fehler kausal für den erlittenen Schaden ist. Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast um, und der Arzt muss nachweisen, dass der Schaden nicht durch den Fehler verursacht wurde.
Berechnung des Schmerzensgeldes
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach verschiedenen Faktoren und wird individuell bemessen. Folgende Kriterien spielen hierbei eine zentrale Rolle:
- Art und Schwere der Verletzung: Schwere und dauerhafte Verletzungen führen in der Regel zu höheren Schmerzensgeldbeträgen als leichte und vorübergehende Beeinträchtigungen.
- Dauer der Beeinträchtigung: Langandauernde oder dauerhafte Leiden erhöhen das Schmerzensgeld.
- Subjektive Empfindungen des Geschädigten: Wie der Geschädigte das erlittene Leid subjektiv empfindet, wird in die Bemessung des Schmerzensgeldes einbezogen.
- Verschulden des Schädigers: Ein hohes Maß an Verschulden, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes führen.
- wirtschaftliche Verhältnisse der Parteien: In einigen Fällen können auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten berücksichtigt werden.
Beispielhafte Einträge aus der Schmerzensgeldtabelle:
Schmerzensgeldtabelle
Kopf mit Sinnesorganen
Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht |
---|---|---|
Schmerzen an beiden Ohren nach Aufklärungspflichtverletzung in Zusammenhang mit einer Akupunkturbehandlung | 1.000 € | OLG Naumburg 1 U 104/07 |
Verunstaltung der Nase nach fehlgeschlagener Schönheitsoperation | 6.000 € | OLG Düsseldorf 8 U 72/02 |
Lebensgefährdende Hirnblutung, verursacht durch vorsätzliche Körperverletzung | 10.000 € | LG Bonn 1 O 154/15 |
Schädelfraktur mit Gehirnerschütterung und Schädelprellungen | 15.000 € | LG Berlin 19 O 293/08 |
Stimmbandlähmung durch Behandlungsfehler | 30.000 € | OLG Braunschweig 1 U 24/12 |
Erhebliche Sehverschlechterung nach nicht indizierter Lasik-Operation | 45.000 € | LG Nürnberg-Fürth 11 O 721/16 |
Fehlerhafte Behandlung von Glaskörpereinblutungen (unterlassene Vitrektomie), hierdurch erhebliche Sehbeeinträchtigungen an einem Auge (Alter Patient: 66 Jahre) | 50.000 € | Außergerichtlicher Vergleich |
Erblindung auf einem und 80%iger Sehkraftverlust auf dem anderen Auge nach fehlerhafter Behandlung einer Frühgeborenenretinopathie | 80.000 € | OLG Nürnberg 5 U 1046/04 |
Totalerblindung nach verspäteter Feststellung einer kompletten Netzhautablösung | 100.000 € | OLG Stuttgart 1 U 135/15 |
Zu spät eingeleitete Behandlung eines Schlaganfalls mit halbseitiger Lähmung als Folge | 100.000 € | Außergerichtlicher Vergleich |
Zu spät erkannte Netzhautablösung führt zu fast vollständiger Erblindung bei Säugling | 180.000 € + Feststeller | LG Stuttgart Urt. v. 13.10.2022 4 O 1477/20 |
Querschnittslähmung
Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht |
---|---|---|
Querschnittslähmung von der Hüfte abwärts | 200.000 € | Oberlandesgericht Hamm (Az.): 6 U 62/05 |
Querschnittslähmung nach Nichtreaktion auf Kompression des Duralsacks | 400.000 € | Landgericht Konstanz Az.: 4 O 87/19 |
Querschnittslähmung von der Hüfte abwärts | 450.000 € | Landgericht Ellwangen (Jagst) Az.: 5 O 303/22 |
Haut
Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht |
---|---|---|
Verbrennungen 2. Grades an beiden Daumen sowie an beiden Seiten der Hüfte nach fehlerhafter MRT-Untersuchung | 1.500 € | AG Köln 144 C 143/15 |
Vergrößerte Narbe nach Entfernung eines Muttermals über dem Brustansatz | 3.000 € | OLG Köln 27 U 201/92 |
Vielzahl kleiner Narben am rechten Arm nach Behandlung mittels eines Laserepiliers | 4.000 € | LG Köln 25 O 63/00 |
Verbrennung 4. Grades am rechten Oberschenkel nach fehlerhafter Lagerung während einer OP | 10.000 € | Außergerichtlicher Vergleich |
Dekubitus im Lendenwirbelbereich und in der linken Kniekehle bei bettlägeriger Patientin wegen fehlender Dekubitusprophylaxe | 15.000 € | LG München I 9 O 10239/04 |
Brandverletzung bei primärer Sectio | 15.000 € | Außergerichtlicher Vergleich |
Rücken
Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht |
---|---|---|
HWS-Distorsion und Schulterprellung nach Verkehrsunfall | 1.000 € | OLG Hamm 9 U 39/16 |
Bandscheibenverletzung nach fehlerhaft gesetzten Bandscheibenimplantaten | 20.000 € | LG Arnsberg 5 O 2/14 |
Bewegungseinschränkungen und Gebrauchsminderung von Beinen und Blase sowie Störung der Sexualfunktion nach Aufklärungspflichtverletzung vor Lendenwirbelsäulenoperation | 75.000 € | OLG Hamm 5 O 28/13 |
Querschnittslähmung von der Hüfte abwärts | 200.000 € | OLG Hamm 6 U 62/05 |
Querschnittslähmung nach Nichtreaktion auf Kompression des Duralsacks | 400.000 € | LG Konstanz 4 O 87/19 |
Hüfte
Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht |
---|---|---|
Verspätete Implantation eines neuen Hüftgelenks wegen fehlerhafter Interpretation radiologischer Befunde | 2.000 € | LG Aachen 11 O 257/00 |
Keine Operationsindikation zum endoprothetischem Gelenkersatz | 25.000 € | Außergerichtlicher Vergleich |
Knorpelschädigung des Hüftgelenks mit Gelenkversteifung und späterer Notwendigkeit eines künstlichen Hüftgelenks wegen unterlassener Befunderhebung trotz Vorliegens erheblicher Infektionsanzeichen nach Hüftoperation | 40.000 € | OLG Nürnberg 5 U 1630/07 |
Beidseitige Hüftkopfnekrosen nach längerer Behandlung mit stark cortisonhaltigen Medikamenten wegen falscher Diagnose | 60.000 € | OLG Frankfurt am Main 8 U 127/03 |
Hüfttotalendoprothese nach behandlungsfehlerhaft nicht erkannter jugendlicher Hüftkopflösung | 90.000 € | LG Lübeck 12 O 48/13 |
Obere Extremitäten
Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht |
---|---|---|
Kompletter Unterarmbruch im linken Arm | 2.500 € | LG München I 19 O 21815/04 |
Ellenbogenfraktur mit dauerhafter Bewegungseinschränkung | 7.500 € | Saarländisches OLG 4 U 400/10-119 |
Unterarmamputation rechts wegen verspätetem Erkennen eines Kompartmentsyndroms | 50.000 € | OLG Hamm 26 U 59/16 |
Schädigung eines Nervs mit Gefühlsstörungen in zwei Fingern, Medikamentenabhängigkeit nach Schmerzmittelverabreichung, multiple Prellungen | 85.000 € | OLG München 10 U 3619/10 |
Prothese wurde an zwei Fingern falsch herum eingesetzt; Fehler wurde erst ca. 1 Jahr später bemerkt; starke Schmerzen und Bewegungseinschränkungen hierdurch; Aber: Berücksichtigung von erheblichen Vorschäden an der Hand bei Vergleichsverhandlungen | 40.000 € | Außergerichtlicher Vergleich |
Fehlerhafte Versorgung einer distalen Radiusfraktur | 45.000,00 € (Gesamtabfindung) | Außergerichtlicher Vergleich |
Nervverletzung bei Karpaltunnel + unterlassene postoperative Befunderhebung; bleibende neurologische Schäden in Hand (und Bein nach Nerventransplantation) | 53.763,21 € (Gesamtabfindung) | Gerichtlicher Vergleich, LG München 9 O 15070/21 |
Untere Extremitäten
Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht |
---|---|---|
Zu früh entfernter Fixateur externe nach Oberschenkelschaft-Fraktur mit daraus resultierender Refraktur | 20.000 € | Thüringer OLG 4 U 13/11 |
Fehlende Indikation für eine OP am Plexus sacralis; hierdurch neurologische Schäden am Bein | 35.000,00 € | Gerichtlicher Vergleich, LG München I, 9 O 7810/20 |
Unterschenkelamputation nach Keiminfektion durch Behandlungsfehler | 40.000 € | OLG Koblenz 8 U 1275/02 |
Nicht erkannte Volkmann-Fraktur | 40.000 € | Außergerichtlicher Vergleich |
Fehlstellung des rechten Fußes und Osteomyelitis nach unzureichender Wundkontrolle | 50.000 € | LG Aurich 5 O 843/08 |
Nervverletzung nach Nerventransplantation am Bein nach missglückter Karpaltunnel-OP + unterlassene postoperative Befunderhebung; bleibende neurologische Schäden in Bein (und Hand nach Nerventransplantation) | 53.763,21 € (Gesamtabfindung) | Gerichtlicher Vergleich, LG München I, 9 O 15070/21 |
Oberschenkelamputation links und offene Trümmerfraktur des linken Ellenbogens | 75.000 € | OLG Nürnberg 6 U 3535/96 |
Nicht oder nur relativ indizierte Bypassrevision führt zu Unterschenkelamputation links | Gesamtabgeltung 100.000,00 Euro | LG Görlitz 5 O 620/21 |
Knie
Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht |
---|---|---|
Fehlerhafte Kniegelenkspunktion mit Knorpelschädigung nach Keimbefall | 5.000 € | LG Landshut 42 O 2512/15 |
Tibiakopf-Fraktur im rechten Knie mit dauerhaften Bewegungseinschränkungen | 10.000 € | OLG München 10 U 674/16 |
Kreuzbandoperation behandlungsfehlerhaft durchgeführt | 15.000 € | LG München II 1 O 566/23 |
Entzündung und Nekrose nach behandlungs- und aufklärungsfehlerhafter Arthroskopie des Kniegelenks | 50.000 € | OLG Düsseldorf 8 U 170/10 |
Trümmerfraktur der rechten Kniescheibe, Kreuzbandriss, Sprunggelenksfraktur, Prellungen und Thrombose der tiefen Beinvenen nach Verkehrsunfall | 55.000 € | KG Berlin 22 U 270/12 |
Innere Organe
Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht |
---|---|---|
Verletzung des Nervs eines Darmgefäßes während Laparoskopie | 23.000 € | LG Freiburg i. Br. 2 O 78/04 |
Peritonitis nach verspäteter Befunderhebung | 12.000 € | OLG Zweibrücken 5 U 2/06 |
Blinddarmdurchbruch nach nicht erkannter Blinddarmentzündung | 17.500 € | OLG Düsseldorf 8 U 192/00 |
Im Bauchraum vergessene Klemme nach Laparoskopie | 27.000 € | Außergerichtlicher Vergleich |
Zu spät erkannte Nachblutung aus einer Leberarterie mit nachfolgendem hämorrhagischem Schock | 33.000 € | Vergleich LG München I 9 O 1663/22 |
Nicht erkannter Myokardinfarkt mit dauerhafter Einschränkung der Herzleistung | 45.000 € | Außergerichtlicher Vergleich |
Zu spät erkannte Peritonitis | 60.500 € | Vergleich LG Stuttgart 20 O 313/21 |
Peritonitis in allen Quadranten der Bauchhöhle mit Ausdehnung auf die Wirbelsäule nach verspäteter Befunderhebung | 75.000 € | OLG München 1 U 901/14 |
Nicht indizierte Teilmagenresektion | 82.333 € | Vergleich LG München I 9 O 15955/21 |
Durchtrennung der Oberlappensegmentbronchien im Rahmen einer Operation und Belassen des Mittellappens isolierten Mittellappens | 100.000 € | Außergerichtlicher Vergleich |
Zu spät erkannte 4-Quadranten-Peritonitis nach vorangegangenem operativen Eingriff; nach 2 Monaten Tod des Patienten | 100.000 € (Gesamtabfindung) | Außergerichtlicher Vergleich |
Nicht rechtzeitig erkannte Gallengangsverletzung | 210.000 € | Außergerichtlicher Vergleich |
Nicht erkannte Peritonitis durch Darmperforation bei Koloskopie | 230.000 € | Außergerichtlicher Vergleich |
Männliche Geschlechtsorgane
Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht |
---|---|---|
Schuldhaftes Vernichten von Sperma, das wegen zu erwartender künftiger Unfruchtbarkeit zur Erhaltung der Möglichkeit, eigene Nachkommen zu haben, eingefroren wurde | 12.500 € | BGH VI ZR 62/93 |
Verlust des linken Hodens nach nicht erkannter Hodentorsion | 15.000 € | LG Regensburg 4 O 2167/06 |
Entfernung von Lymphknoten, Prostata und Samenblasen nach fehlerhaft verspäteter Feststellung von Prostatakrebs mit Auswirkungen auf die Erektionsfähigkeit und Inkontinenz | 20.000 € | LG Osnabrück 2 O 1581/06 |
Verbrennungen an Hoden bei Knie-OP durch Undichtigkeit der U-Folie | 20.000,00 € | Außergerichtlicher Vergleich |
Rechtswidrige Eingriffserweiterung. Intraoperativ von Harnröhrenschlitzung auf Blasenhalsresektion umgestellt. Seither kein Samenerguss mehr möglich | 43.000,00 € | LG Duisburg 4 O 75/23 |
Absterben des Hodens nach fehlerhafter Leistenoperation | 45.000 € | Außergerichtlicher Vergleich |
Nicht erkanntes Prostata-CA (unterlassene Biopsie), hierdurch keine Heilung mehr möglich, belastende Hormontherapie zur Eindämmung der Krebszellen, nun Metastasen etc. | 90.000 € | LG Münster, Urt. vom 19.08.2021, Az.: 111 46/18 |
Nicht erkanntes Prostata-CA trotz erhöhtem PSA, hierdurch keine Heilung mehr möglich, belastende Hormontherapie zur Eindämmung der Krebszellen, nun Metastasen etc. | 120.000,00 € | Außergerichtlicher Vergleich |
Weibliche Geschlechtsorgane
Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht |
---|---|---|
Vernarbung im Intimbereich nach fehlgeschlagener Haarentfernungsbehandlung | 4.000 € | AG Wuppertal 94 C 28/11 |
Verspätetes Erkennen eines Brusttumors wegen eines Befunderhebungsfehlers mit Amputation der linken Brust | 35.000 € | LG Berlin 36 O 124/10 |
Erforderlichkeit einer Totaloperation mit Verlust von Empfängnis- und Gebärfähigkeit nach ärztlichen Behandlungsfehlern | 40.000 € | OLG Frankfurt am Main 13 U 4/95 |
Amputation beider Brüste bei 30 jähriger Frau | 125.000 € | OLG Hamm 3 U 119/00 |
Geburtsschäden
Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht |
---|---|---|
Armplexuslähmung des rechten Arms sowie Schädigung mehrerer Nerven nach fehlerhafter Entbindung | 60.000 € | OLG München 1 U 4550/08 |
Hirnschädigung durch Sauerstoffunterversorgung nach Nabelschnurverschlingung bei monochorial-monoamnioter Zwillingsschwangerschaft (eineiige Zwillinge, die sich Plazenta und Fruchthöhle teilen) | 110.000 € | OLG Naumburg 1 U 36/09 |
Hypoxisch-ischämische Schädigung des Gehirns nach Behandlungsfehler bei Geburt | 250.000 € | OLG Bremen 3 U 23/02 |
Schwerster hypoxischer Hirnschaden mit spastischer Tetraparese, hirnorganischer Blindheit und bis zu 15 epileptischen Anfällen pro Tag | 500.000 € | OLG Stuttgart 1 U 152/07 |
Schwere geistige und motorische Beeinträchtigungen. Multiple schwer geschädigt. | 1.000.000,00 € | Vergleich LG Nürnberg 4 O 265/20 |
Hypoxisch-ischämische Schädigung des Gehirns nach Behandlungsfehler bei Geburt | 1.500.000,00 € mit Vorbehalt materieller Ansprüche ab dem 18. Lebensjahr | Vergleich LG München I 9 O 18502/18 |
Frühkindliche Hirnschädigung | 2.600.000,00 € | Vergleich LG Landau in der Pfalz 4 O 96/14 |
Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen erfolgt in der Regel über das Zivilgericht. Hierbei sind folgende Schritte typisch:
- Anwaltliche Beratung: Es ist ratsam, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten eines Schmerzensgeldanspruchs einschätzen zu können.
- Geltendmachung des Anspruchs: Der Anspruch wird zunächst außergerichtlich gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherung geltend gemacht. Oftmals ist eine detaillierte Schilderung des Vorfalls sowie die Einholung und Vorlage medizinischer Gutachten erforderlich.
- Klageerhebung: Sollte keine Einigung erzielt werden, kann der Anspruch gerichtlich durch eine Klage geltend gemacht werden. Hierbei entscheidet das zuständige Zivilgericht über die Berechtigung und Höhe des Schmerzensgeldanspruchs.
- Beweisführung: Im Prozess müssen die Voraussetzungen des Schmerzensgeldanspruchs bewiesen werden. Dies umfasst in der Regel die Darlegung der Rechtswidrigkeit, des Verschuldens und der Kausalität sowie den Nachweis der erlittenen Verletzungen und deren Auswirkungen. In der Regel kommt es hier auf die Bewertung gerichtlich bestellter Sachverständiger an.
- Urteil und Vollstreckung: Kommt es zu einem Urteil, das dem Geschädigten Schmerzensgeld zuspricht, kann dieses im Bedarfsfall vollstreckt werden, falls der Schädiger nicht freiwillig zahlt.
Fazit
Schmerzensgeldansprüche stellen ein wichtiges Instrument dar, um immaterielle Schäden finanziell zu kompensieren und den Geschädigten Genugtuung zu verschaffen. Die genaue Höhe des Schmerzensgeldes wird individuell bemessen und hängt von zahlreichen Faktoren ab, die von den Anwälten und Gerichten sorgfältig geprüft werden müssen. Schmerzensgeldtabellen bieten dabei eine wertvolle Orientierungshilfe. Eine fundierte anwaltliche Beratung und eine gründliche Beweisführung sind entscheidend für den Erfolg eines Schmerzensgeldanspruchs.
Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen
Die Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen ist ein wichtiger Aspekt, den Geschädigte und ihre Anwälte im Auge behalten müssen, um die Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche sicherzustellen. In Deutschland regeln die Verjährungsvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Fristen, innerhalb derer Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können.
Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schmerzensgeldansprüche beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Diese Frist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB:
- Mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und
- der Geschädigte Kenntnis von den Umständen und der Person des Schädigers erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Das bedeutet, dass die Frist in der Regel mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem die Verletzung und die Kenntnis über den Schaden und den Schädiger vorliegen.
Beispielhafte Fälle
- Verkehrsunfall: Ein Verkehrsunfall ereignet sich am 15. März 2020. Der Geschädigte erlangt noch im selben Jahr Kenntnis von der Person des Schädigers und dem Umfang des Schadens. Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2020 zu laufen und endet am 31. Dezember 2023.
- Medizinischer Behandlungsfehler: Ein Patient erfährt erst im Jahr 2022, dass ein Behandlungsfehler aus dem Jahr 2019 die Ursache seiner Beschwerden ist. Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2022 und endet am 31. Dezember 2025.
Die Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen ist ein komplexes Thema, das eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen erfordert. Es ist wichtig, die relevanten Fristen zu kennen und zu beachten, um Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um keine Verjährungsfristen zu versäumen und dadurch möglicherweise berechtigte Ansprüche zu verlieren.
FAQ zu Schmerzensgeld und Schmerzensgeldtabellen
Was ist Schmerzensgeld?
Das sogenannte Schmerzensgeld dient dazu, körperliche oder geistige Beeinträchtigungen infolge von Angriffen, Unfällen oder Fehlbehandlungen aus finanzieller Sicht zu begradigen. Opfer bekommen hier einen Ausgleich in Form von Geld dafür, dass sie psychische oder physische Schäden erleiden.
Wie wird Schmerzensgeld ausgezahlt?
Schmerzensgeld kann entweder als Einmalzahlung oder als Schmerzensgeldrente ausgezahlt werden. Während die Einmalzahlung üblicherweise Anwendung findet, wird die Schmerzensgeldrente nur in besonderen Fällen, etwa bei langwierigen Folgeschäden, gewährt.
Muss man auf Schmerzensgeld Steuern bezahlen?
Da es sich beim Schmerzensgeld nicht um steuerpflichtige Einnahmen handelt, müssen Sie auf Schadenersatzleistungen keine Steuern zahlen.
Kann Schmerzensgeld verjähren?
Die Ansprüche auf Schmerzensgeld verjähren grundsätzlich nach drei Jahren, im Höchstfall bei besonderen Umständen wie etwa nach schweren Verkehrsunfällen mit (noch) nicht absehbaren Folgeschäden nach 30 Jahren (§ 199 II BGB).
Ist bei Schmerzensgeld ein außergerichtlicher Vergleich möglich?
Ein außergerichtlicher Vergleich lässt sich mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder des Unfallverursachers erzielen. Sofern sich die Gegenpartei mit einem außergerichtlichen Vergleich einverstanden erklärt, kann der Anwalt eine Schmerzensgeldsumme aushandeln.
Wie läuft eine Schmerzensgeldklage ab?
Schmerzensgeld lässt sich einklagen, sofern keine außergerichtliche Einigung zustande kommt. Dafür reicht der Anwalt die Klageschrift bei Gericht ein. Dann folgt der Prozess, an dessen Ende das Gericht ein Urteil über die Auszahlung von Schmerzensgeld fällt.
Wer trägt die Prozesskosten?
Üblicherweise müssen die Kläger die Gerichtskosten zunächst vorauszahlen. Bekommen sie Recht, so trägt die Gegenseite meistens sämtliche Gerichts- und Prozesskosten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese das gesamte Kostenrisiko.
Welche Funktion hat eine Schmerzensgeldtabelle?
Schmerzensgeldtabellen sind eine Orientierungshilfe für Gerichte, Geschädigte und deren Anwälte.