Versicherungsrecht – Krankenversicherung -Leistungsablehnung
Amtsgericht München – 173 C 29309/14
Die private Krankenversicherung unseres Mandanten verweigerte die Erstattung für von ihm in Anspruch genommene Behandlungen (Krankengymnastik und manuelle Therapie) zur Linderung seiner chronischen Rückenschmerzen.
Das Amtsgericht München folgte unseren Ausführungen hinsichtlich der medizinischen Indikation und verurteilte die verklagte private Krankenversicherung zur vollständigen Zahlung.