Vergleichsschluss vor dem OLG Bamberg
In einem Berufungsverfahren vor dem OLG Bamberg konnten wir für unsere Mandantschaft aktuell einen Vergleich in Höhe von 11.000 € erreichen. Das vorbefasste Landgericht hatte lediglich einen Betrag von 3.000 € zugesprochen.
Inhaltlich machte unsere Mandantschaft Ansprüche aus einer fehlerhaften Katarakt- Operation sowie einer nachfolgenden PRK- Operation geltend. Bemängelt wurden u.a. eine fehlende Indikation und eine mangelhafte Risikoaufklärung. Das Erstgericht ging nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens lediglich von einem Aufklärungsfehler aus und sah auch die Kausalität der geltend gemachten Schäden nur teilweise als erwiesen an.
Nach Einlegung und Begründung der Berufung erließ das OLG Bamberg einen Hinweisbeschluss unter Darlegung der vorläufigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage und schlug einen Vergleich in vorgenannter Höhe vor, der sodann von beiden Parteien angenommen wurde.