Schadensersatz für Lagerungsschaden
Unsere Mandantschaft musste sich einer Operation unterziehen. Dabei kam es lagerungsbedingt zu einer Druckschädigung des Radialnerven, die eine inkomplette Fallhand mit Parese der Finger- und Handstrecker sowie eine Sensibilitätsstörung zur Folge hatte. Die Beeinträchtigungen hielten über mehrere Monate hinweg an und hatten eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit zur Folge.
Das Auftreten eines Lagerungsschadens fällt grundsätzlich unter die Fallgruppe des sog. voll beherrschbaren Risikos, sodass im vorliegenden Fall davon auszugehen war, dass die intraoperative Lagerung unserer Mandantschaft nicht dem medizinischen Standard entsprach. Demgemäß war die Haftpflichtversicherung des Schädigers ungewöhnlich schnell zur Regulierung bereit. Es wurde ein Vergleich über eine Schadensersatzzahlung im höheren vierstelligen Bereich geschlossen.