Private Unfallversicherung erkennt monatliche Rentenzahlung an

Versicherungsrecht – Unfallversicherung – monatliche Rentenzahlung – Unfallrente

Unser Mandant ist Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung. Bei einem Motoradunfall erlitt er u.a. eine Luxationsfraktur C7/Th1 mit traumatischer Spondylolyse C7. Zudem besteht eine inkomplette Tetraparese mit hochgradiger Parese des linken Armes, führend C7 sowie C8 als Kombination einer zervikalen Schädigung sowie einer mittleren und unteren Plexusaffektion sowie eine sensible Störung mit Temperaturempfindungsstörung des rechten Beines als Folge der spinalen Schädigung.

Trotz der schwerwiegenden Verletzungen hat es die Unfallversicherung zunächst unterlassen, sich über Ihre Leistungspflicht zu erklären. Der Unfallversicherer lehnte die Leistungen ab, da die ärztliche Behandlung bislang nicht abgeschlossen sei.

Nach Geltendmachung der Ansprüche unseres Mandanten, veranlasste der Versicherer eine Begutachtung des Versicherungsnehmers. Darin wurde ein Invaliditätsgrad von über 50% ärztlich bestätigt. Die Unfallrente war nach den AUB des Versicherers damit fällig.

Unser Mandant erhielt für die bereits aufgelaufenen Renten in der Vergangenheit einen Betrag iHv. 19.500 Euro. In der Zukunft wird monatlich ein Betrag iHv. 1.500 Euro bezahlt. Dabei steigt die Rente ab dem zweiten Unfalljahr jährlich um 1,5 %

Anmerkung: Eine Private Unfallversicherung zahlt eine monatlich vereinbarte Rente, wenn aufgrund eines versicherten Unfalls (hierunter ist grundsätzlich jedes plötzliche, von außen auf den Körper einwirkende Ereignis zu verstehen) bei dem Versicherten eine Invalidität eingetreten ist. Eine Invalidität ist bei jeder dauernden Beeinträchtigung der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit gegeben. Nach § 180 S. 2 VVG ist eine Beeinträchtigung dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht zu erwarten ist. Ab welchem Zeitpunkt eine Unfallrente dann gezahlt wird, hängt von dem jeweiligen Tarif der Unfallversicherung ab. In der Regel leistet eine Private Unfallversicherung die versicherte Unfallrente ab einer Invalidität von 50%. Liegt eine Invalidität unter 50% zu Grunde, ist nach den meisten Unfallversicherungstarifen eine Leistung nicht fällig.

Wenn die Unfallversicherung in einem solchen Fall nicht zahlt, ist eine Überprüfung durch einen auf Unfallversicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt bzw. durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht anzuraten.

Teilen Sie diesen Erfolg in den Sozialen Medien:

Haben Sie Fragen zum Thema Private Unfallversicherung erkennt monatliche Rentenzahlung an oder haben Sie selber einen Behandlungsfehler erlitten? Wir helfen Ihnen weiter. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung.

Kostenlose Erstberatung

Mit Klick auf den Button “Anfrage senden" stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.
Anwalt für Behandlungsfehler und Arztfehler

Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers? Ihre Versicherung zahlt nicht?

Wir helfen weiter und beraten Sie gerne. Schildern Sie uns jetzt über das Kontaktformular Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung.

kostenlose bundesweite Erstberatung

Anwälte für Medizin- und Versicherungsrecht

erfahrene und kompetente Patientenanwälte

wir vertreten ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer

Das könnte Sie auch interessieren

Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen schnell und zuverlässig. Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Erfahrungen & Bewertungen zu Patientenanwalt Rechtsanwälte Friese und Adelung Partnerschaft mbB