Private Berufsunfähigkeitsversicherung – Versicherung zahlt 45.000,00 Euro
Versicherungsrecht – Berufsunfähigkeit bei Selbstständigkeit – Berufsunfähigkeitsversicherung
Unsere Mandantschaft, ein selbstständiger Koch mit eigener Pension und Restaurant, verlor aufgrund einer Covid-19 Infektion unter anderem seinen Geschmacks- und Geruchssinn.
Aufgrund der damit einhergehenden Beschwerden und den weiteren Long-Covid Symptomen war es ihm nicht mehr möglich, den alltäglichen Betrieb seiner Pension fortzuführen. Insbesonder war es durch die Einschränkung des Geschmacks- und Geruchssinnes nicht mehr möglich, eine qualitativ hochwertige Fortführung der ursprünglichen Küche zu betreiben.
Aus diesem Grund stellte unser Mandant einen Antrag auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, welcher jedoch abgelehnt wurde. Als Begründung wurde vorwiegend auf die sog. „Verweisung“ bzw. Umorganisation des Betriebs eingegangen. Zudem bestritt die Versicherung die vom Mandanten angegeben Einschränkungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen.
Unserer Kanzlei konnte einen außergerichtlichen Vergleich in Höhe von 45.000,00 Euro erzielen
Anmerkung:
Was die abstrakte Verweisung für Arbeitnehmer ist, ist die sog. Umorganisationsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und Freiberufler: Wenn sie ihren Betrieb in zumutbarer Weise so umgestalten können, dass sie weiter arbeiten können, gelten Selbstständige eventuell nicht als berufsunfähig. Von einem Betriebsinhaber kann grundsätzlich erwartet werden, dass er zwecks Vermeidung eigener Berufsunfähigkeit eine Neuverteilung der Aufgaben und Umgestaltung der Betriebsabläufe vornimmt.
In einem solchen Fall muss der Nachweis geführt werden, dass auch nach einer adäquaten Umorganisation die Tätigkeit zu weniger als 50 % ausgeführt werden kann. Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung in einem solchen Fall nicht zahlt, ist eine Überprüfung durch einen auf Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt bzw. durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht anzuraten.