Private Berufsunfähigkeitsversicherung – Vergleich vor dem Oberlandesgericht Nürnberg über 75.000,00 Euro
Versicherungsrecht – Berufsunfähigkeit – Berufsunfähigkeitsversicherung – Vergleich
Unsere Mandantin beantragte Leistungen aus ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, da es ihr nicht mehr möglich war, ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50 % auszuüben. Sie litt unter dauerhaften chronisch schmerzhaften Verspannungen im Schulter-Nacken-Bereich und Blockaden der Hals- und Brustwirbel. Sie litt ebenfalls unter Problemen mit den Ohren und unter Sehstörungen, Schwindel, Benommenheit, Kopfschmerzen und Schlafstörungen, sowie Depressionen.
Die Versicherung lehnte sämtliche Ansprüche mit der Begründung ab, dass eine Berufsunfähigkeit nicht vorliegen würde. Aus diesem Grund reichten wir für die Mandantin Klage beim zuständigen Landgericht ein. Das Landgericht wies die Klage ab. Wir rieten der Versicherungsnehmerin daraufhin zu Berufung.
Vor dem OLG Nürnberg wurde die Entscheidung des Landgerichts für rechtsfehlerhaft bewertet und ein gerichtlicher Vergleich über 75.000 Euro geschlossen. Dies entsprach in etwa 90 % der eingeklagten Summe.
Anmerkung:
„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht“
(§ 2 der Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung 2008)
Die Frage der Berufsunfähigkeit ist dabei nicht an einem bestimmten Berufsbild festzumachen, sondern hängt davon ab, wie die zuletzt von der versicherten Person ausgeübte berufliche Tätigkeit konkret ausgestaltet war.
Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung in einem solchen Fall nicht zahlt, ist eine Überprüfung durch einen auf Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt bzw. durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht anzuraten.