Lagerungsschaden während der OP – Haftpflichtversicherung zahlt 10.000 Euro
Arzthaftungsrecht – Lagerungsschaden – Schmerzensgeld
Unser Mandant hatte einen operativen Eingriff in der HNO. Postoperativ zeigte sich eine ca. 6 cm x 3,5 cm große Verbrennung am rechten Oberschenkel, die als Verbrennung IV-Grades eingestuft wurde. Die Wunde musste operativ versorgt werden und bereitete unserem Mandanten in der Folge stärkere Schmerzen. Die Verbrennung ist durch die unsachgemäße Verwendung eines Hochfrequenzgerätes entstanden. Zur Vermeidung derartiger Verbrennungen bestehen zwingend einzuhaltende Lagerungsvorschriften.
Den behandelnden Ärzten wurde eine fehlerhafte Lagerung vorgeworfen, wobei unserem Mandanten nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung eine Beweiserleichterung aufgrund eines sog. vollbeherrschbaren Risikos zu Gute kam.
Mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite konnte schließlich ein außergerichtlicher Vergleich mit einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 10.000,- Euro geschlossen werden.