Haftpflichtversicherung zahlt 5.000 Euro wegen Lagerungsschaden; Verbrennung während OP
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler – Lagerungsschaden – Schmerzensgeld
Unserer Mandantin wurde eine Knie-Totalendoprothese implantiert. Hierbei kam es zu einer schmerzhaften Verbrennung am Gesäß. Derartige Verbrennungen können während Operationen durch Stromableitungen außerhalb der Elektroden, insbesondere durch Feuchtigkeit (Schwitzen u.a.) entstehen.
Zur Vermeidung derartiger Schäden existieren Lagerungsvorschriften. Kommt es dennoch zum Eintritt eines solchen Verbrennungsschadens, so hat die Klinik zu beweisen, dass sämtliche organisatorischen und technischen Vorkehrungen eingehalten wurden. Ein Lagerungsschaden stellt für die Behandlerseite, insbesondere den Operateur, ein voll beherrschbares Risiko dar.
Wir konnten die Streitigkeit für unsere Mandantschaft außergerichtlich gegen eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 5.000 Euro zum Erfolg führen.