Haftpflichtversicherung zahlt 2.000 Euro wegen „vergessenem“ Blasenkatheter
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler – Schmerzensgeld
Unserer Mandantin wurde im Rahmen ihres stationären Aufenthaltes ein Blasenkatheter (DJ-Harnleiterschiene) gelegt. Behandlungsfehlerhaft wurde dieser vor ihrer Entlassung nicht wieder entfernt. Die Patientin wurde bei der Entlassung auch nicht darüber informiert, dass der Katheter binnen 3-6 Monaten ausgetauscht bzw. entfernt werden muss.
Unsere Mandantin litt über Jahre hinweg an persistierenden Unterleibs- und Flankenschmerzen. Der DJ-Katheter wurde erst 4 Jahre nach Einsetzen entdeckt und operativ entfernt.
Außergerichtlich konnte sich unsere Kanzlei mit den gegnerischen Ärzten auf eine angemessene Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 2.000 Euro einigen.