Gerichtlicher Vergleich vor dem OLG München, Az.: 1 U 4169/17

Arzthaftungsrecht – Berufung – Schmerzensgeld

Im Rahmen eines Sehschärfentests diagnostizierte der Beklagte bei dem damals 21-jährigen Kläger ein Glaukom und verschrieb ihm das Medikament Lumigan. Letztendlich stellte sich die Diagnose drei Jahre später als falsch heraus. Durch die Medikation litt der Kläger über Jahre hinweg an Migräneschmerzen. Das LG München I wies die Klage vollumfänglich ab. Das Gericht folgte dem Sachverständigen, der von einem Diagnoseirrtum und keinem Diagnosefehler ausging. Zudem sah das Erstgericht keinen Aufklärungsfehler, da Kopfschmerzen laut dem Sachverständigen eine nur seltene Nebenwirkung, über die nicht aufzuklären ist, sei.

Aufgrund unseres Berufungsschreibens schlug das Oberlandesgericht München den Parteien ein Vergleichsangebot vor und so konnte letztendlich eine angemessene Entschädigung für unseren Mandanten herausgeholt werden.

Diese Erfolge könnten Sie auch interessieren:

Kostenlose Erstberatung

Sie sind Opfer eines Arztfehlers?
Ihre Versicherung zahlt nicht?

Wir helfen weiter und beraten Sie gerne. Rufen Sie uns jetzt an.

  • kostenlose bundesweite Erstberatung

  • erfahrene und kompetente Patientenanwälte

  • Anwälte für Medizin- und Versicherungsrecht

  • wir vertreten ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer

Tel: 089 215 450 10
Patientenanwalt-Awalt-für-Medizinrecht-Arzthaftung-Behandlungsfehler-Berufsunfähigkeit-und-Unfallversicherung14
1 Entsorgungsart
Kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Anwälte
Falls zutreffend bitte auswählen
Datenschutz
keyboard_arrow_leftzurück
weiterkeyboard_arrow_right

Wir unterstützen Sie als starker Partner an Ihrer Seite

  • kostenlose bundesweite Erstberatung

  • erfahrene und kompetente Patientenanwälte

  • Anwälte für Medizin- und Versicherungsrecht

  • wir vertreten ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer

Unsere Kanzlei ist bekannt aus:

089 215 450 10

FA Patientenanwalt 
Nymphenburger Str. 20a
80335 München
Telefon: 089 21 54 501 0
E-Mail: info@kanzlei-fa.de

Kostenlose Ersteinschätzung

Mit unseren erfahrenen Patientenanwälten und Anwälten für Medizin- und Versicherungsrecht vertreten wir ausschließlich geschädigte Patienten und Versicherungsnehmer. Lassen Sie sich jetzt beraten und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.