Az.: 14 O 428/16– 15.000,- Euro aufgrund verzögerter Behandlung eines Brusttumors
Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler – Schmerzensgeld
Aufgrund von starken Schulter- und Nackenschmerzen unterzog sich die Klägerin einer CT- und MRT-Untersuchung, die der Beklagte als Radiologe befundete. Dieser übersah die auf fast 20 % der Bilder erkennbare Metastase des bestehenden Mammakarzinoms in der rechten Brust. In der Folge kam es zu einer verzögerten Diagnose des Brustkrebs von rund 10 Monaten. Der gerichtlich bestellte Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass zumindest ein Diagnosefehler vorliege.
Es konnte für unsere Mandantin nach längeren Verhandlungen ein Vergleich in Höhe von 15.000 Euro geschlossen werden.