Gerichtlicher Vergleich vor dem LG Ravensburg – Patient erhält 33.000,- Euro
Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler – Schmerzensgeld
Der gegnerische Arzt war durch sein negatives Verhalten nicht nur im Gericht, sondern auch in den Medien bereits bekannt. Unser Mandant wäre durch das grob fehlerhafte Verhalten des Beklagten im Rahmen einer Kataraktoperation auf einem Auge fast erblindet. Während der Grauen Star Operation kam es bei dem Patienten zu einer schweren Kapselruptur und zum Abgang von Linsenkernanteilen in den Glaskörperraum.
Unabhängig von der Frage eines intraoperativen Behandlungsfehlers stellte der gerichtliche Sachverständige jedenfalls fest, dass das postoperative Verhalten des Beklagten grob fehlerhaft war. Bei Auftreten solcher Schwierigkeiten muss eine unverzügliche Weiterbehandlung der entstandenen Komplikationen veranlasst werden.
Die postoperative Nachversorgung wurde von dem Beklagten nicht gewährleistet. Der Kläger leidet heute noch an chronischen gesundheitlichen Einschränkungen am rechten Auge. Schließlich konnte für unsere Mandantschaft ein Vergleich im fünfstelligen Bereich geschlossen werden.