Fehlbehandlung nach Katarakt-Operation
In einem tragischen Fall wäre unsere Mandantin wegen eines Behandlungsfehlern auf einem Auge fast erblindet.
Die Patientin sollte sich einer Katarakt-Operation unterziehen. Nach dieser Operation kam es zu einer schweren Entzündung des Auges (Endophthalmitis), diese Erkrankung birgt die Gefahr der vollständigen Erblindung des betroffenen Auges in sich. Die Operation war jedoch bei der Patientin überhaupt nicht indiziert, darüber hinaus hat der behandelnde Arzt nicht die nötigen Befunde erhoben und behandelten die Patientin nach der Operation fehlerhaft zudem wurde sie verspätet in eine Spezialklinik überwiesen. Glücklicher weise konnte die Erblindung der Mandantin durch die dortigen Ärzte verhindert werden.
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) wertet das Verhalten der Ärzte als erheblichen Verstoß gegen medizinische Standards. Die gegnerische Haftpflichtversicherung hatte unverständlicher Weise eine außergerichtliche Regulierung abgelehnt, daher wurde von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Florian Friese, Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht, Klage eingereicht.
Das vom Landgericht Augsburg in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten hat die vorgeworfenen Behandlungsfehler bestätigt. Fraglich war lediglich, ob sämtliche Schäden der Patienten kausal auf die Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Vor diesem Hintergrund haben die Parteien einen Vergleich im fünfstelligen Bereich geschlossen.