Behandlungsfehler bei Umstellungsosteotomie

Medizinrecht – Arzthaftung – fehlerhafte Hüftoperation/Umstellungsosteotomie – Schadensersatz

Bei der Patientin besteht eine angeborene Hüftdysplasie. Auf ärztliches Anraten wurde eine intertrochantäre Umstellungsosteotomie vorgenommen. Nach der Operation traten starke Schmerzen auf und es zeigte sich eine Beinlängendifferenz.

Der gerichtlich bestellte Gutachter bestätigte eine fehlerhafte Operationsplanung: Der für die operative Planung wesentliche CCD-Winkel wurde fehlerhaft (nur) durch eine Hüftdarstellung im Liegen bestimmt. Zum anderen war die Aufklärung unserer Mandantin unzureichend und damit fehlerhaft. Zudem stand mit einer Dreifachosteotomie eine alternative Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung, welche aufgrund des jungen Alters der Patientin und dem Ausmaß der Hüftdysplasie gegenüber dem durchgeführten Verfahren vorzugswürdiger und risikoärmer gewesen wäre.

Nach intensiven Verhandlungen mit der Gegenseite konnte die Friese | Adelung einen gerichtlichen Vergleich in Höhe von 120.000 Euro durchsetzen.

Anmerkung:

Stehen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die gleichermaßen indiziert und üblich sind, aber unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben, besteht für einen Patienten eine echte Wahlmöglichkeit. Dann ist der Arzt verpflichtet, die unterschiedlichen Möglichkeiten intensiv in einem persönlichen Aufklärungsgespräch zu erläutern. Dem Patienten muss durch vollständige ärztliche Belehrung die Entscheidung darüber belassen bleiben, auf welche Art die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH VersR, 1988, 119, 191).

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