Außergerichtlicher Vergleichsabschluss – 50.000 € nach Verkennung einer Kalkaneustrümmerfraktur auf einem Röntgenbild 

Rechtsanwalt Medizinrecht – Behandlungsfehler – Schadensersatz – Diagnoseirrtum – Patientenanwalt

Unser Mandant stellte sich mit einem stark geschwollenen und gerötetem Fuß beim behandelnden Orthopäden vor, nachdem er aus ca. 3 Meter Höhe auf einen gefliesten Boden gestürzt und mit beiden Beinen aufgekommen war.

Es wurde eine Röntgenaufnahme des linken Unterschenkels gefertigt. Man schloss eine Fraktur aus. Ca. 6 Wochen später stellte sich der Patient in einem Klinikum zu einer weiteren medizinischen Behandlung vor. Die dort behandelnden Ärzte waren erschrocken über den Zustand des Beines und diagnostizierten einen Kalkaneustrümmerbruch, welcher auf der ersten Röntgenaufnahme bereits zu sehen war.

Aufgrund der zeitlichen Verzögerung einer Behandlung des Bruches, war es nicht mehr möglich diesen Bruch operativ so zu versorgen, wie es bei sofortiger Diagnose möglich gewesen wäre. n der Folge kam es zu einem kompletten Zusammenbruch des Fersenbeins ohne sicheren Anhalt für eine knöcherne Heilung. Der Patient leidet bis heute an starken Bewegungseinschränkungen und ist auf die kontinuierliche Einnahme von Schmerzmitteln angewiesen.

Nach längeren außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen, konnten wir uns mit dem Haftpflichtversicherer des Orthopäden auf einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 50.000 € einigen.

Anmerkung:

Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn der Arzt erhobene oder sonst vorliegende Befunde falsch interpretiert und deshalb nicht die aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachgebiets gebotenen -therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen- ergreift. Ein Diagnoseirrtum ist für sich genommen noch nicht als Behandlungsfehler zu werten, da Symptome einer Erkrankung sind nicht immer eindeutig sind.

Ist die Diagnose dagegen nicht mehr vertretbar, liegt ein einfacher Behandlungsfehler im Sinne eines Diagnoseirrtums vor. Ist die Befundinterpretation völlig unvertretbar, liegt ein grober Behandlungsfehler im Sinne eines fundamentalen Diagnoseirrtums vor, welcher zu einer Beweislastumkehr führt.

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