Außergerichtlicher Vergleichsabschluss – 30.000 Euro nach fehlerhafter Behandlung einer Schienbeinfraktur

Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler – Schmerzensgeld:

Der damals 4-jährige Patient hatte sich beim Trampolinspringen eine Verletzung am linken Unterschenkel zugezogen. Fehlerhaft ist keine Reposition des Buchs erfolgt. Dadurch hat sich bei dem Kind eine Fehlstellung – Genu valgum (X-Bein) – entwickeln können.

Unsere Kanzlei hat ein Schlichtungsverfahren vor der norddeutschen Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen beantragt. Auch dort kamen die Gutachter zu einer fehlerhaften Behandlung des Kindes. Außergerichtlich einigte man sich mit den gegnerischen Ärzten auf eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 30.000 Euro.

https://www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de/kadi-laesion-in-der-kindertraumatologie/

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