Außergerichtliche Einigung in Höhe von 175.000,00 Euro

Unser Mandant unterzog sich einer Operation im Bauchbereich, in deren Rahmen es zu einem Thermoschaden im Bereich des Colon transversum kam.

Den gravierenden postoperativen Symptomen wurde ärztlicherseits nicht hinreichend nachgegangen, sodass sich bei unserem Mandanten eine fibrinöse 4- Quadranten- Peritonitis entwickelte, die eine sofortige Operation erforderlich machte. Im weiteren Verlauf trat das Vollbild einer Sepsis mit akutem Multiorganversagen und Nierenversagen auf. Unser Mandant musste sich im weiteren Verlauf über 30 Operationen unterziehen, er befand sich fast ein Jahr lang in stationärer Behandlung.

In dem über die Schlichtungsstelle der zuständigen Landesärztekammer eingeholten Gutachten kam der Sachverständige zu dem Ergebnis einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung. Der Sachverständige ging insbesondere davon aus, dass die vorliegenden Symptome eindeutig auf eine Hohlorganperforation hätten schließen lassen, weswegen eine zeitnahe diagnostische und therapeutische Reaktion hätte erfolgen müssen.

Das Fehlverhalten der behandelnden Ärzte sei als grob einzustufen. Nach Einschätzung des Sachverständigen hätte ein früheres Eingreifen sehr wahrscheinlich ein günstigeres Ergebnis zur Folge gehabt.

Nach zeitintensivem Schriftverkehr mit der Haftpflichtversicherung des gegnerischen Krankenhauses konnten wir für unseren Mandanten eine Abfindungszahlung in Höhe von insgesamt 175.000,00 € erreichen.

Anmerkung:

Im Fall eines Behandlungsfehlers in Form einer unterlassenen Befunderhebung kann es auch unterhalb der Schwelle zum groben Behandlungsfehler zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten kommen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Erhebung der medizinisch zweifelsfrei gebotenen Diagnose- oder Kontrollbefunde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem positiven Befundergebnis geführt hätte, das so deutlich bzw. gravierend gewesen wäre, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf den Befund als grob fehlerhaft dargestellt hätte.

Als Fachanwälte für Medizinrecht sind wir auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Behandlungsfehlern.

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