Abfindungsvergleich nach fehlerhafter VKB-Plastik. Patientin erhält 18.000,00 Euro

Arzthaftungsrecht – Medizinrecht – Behandlungsfehler – Schadensersatz – VKB-Plastik 

Aufgrund einer VKB-Ruptur links erfolgte bei unserer Mandantin eine arthroskopische VKB-Plastik in all inside Technik. Postoperativ zeigte sich ein Beuge- und Streckdefizit, welches durch Physiotherapie nicht gebessert werden konnte. Daraufhin wurde unsere Mandantin aufgrund persistierender Beschwerden in einer Klinik vorstellig. Im MRT zeigte sich ein intraoperativ fehlplatzierter Bohrkanal und in der Folge ein fehlerhafter Verlauf der VKB-Plastik.

Es erfolgte eine Revisionsoperation im Sinne einer erneuten Arthroskopie (Arthrolyse sowie Bridenresektion). Darüber hinaus schloss sich eine weitere Operation an in Form einer arthroskopischen VKB-Plastik des linken Kniegelenks mit Einsatz eines Ligamentum-patellae-Transplantats und einer Interferenzschrauben-Fixation.

Unsere Kanzlei konnte die außergerichtlichen Schadensersatzverhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung mit Erfolg abschließen und für unsere Mandantschaft einen Vergleich in Höhe von € 18.000,00 erzielen.

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