5.000 Euro nach fehlerhafter Kniegelenkspunktion; Landgericht Landshut – 42 O 2512/15

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler

Bei der Klägerin wurde eine Punktion mit Spritzenwechsel im Kniegelenk durchgeführt. Der beklagte Orthopäde verwendete dabei weder sterile Handschuhe noch einen Mundschutz, obwohl die Leitlinien dies vorschreiben. Zudem wurde die Klägerin nicht über Risiken sowie Behandlungsalternativen aufgeklärt. In der Folge kam es bei der Klägerin aufgrund Keimbefalls zu einer Knorpelschädigung im Kniegelenk.

Der Klägervertreter einigte sich im Gerichtsverfahren mit dem beklagten Orthopäden auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 5.000 Euro für die Patientin.

Teilen Sie diesen Erfolg in den Sozialen Medien:

Haben Sie Fragen zum Thema 5.000 Euro nach fehlerhafter Kniegelenkspunktion; Landgericht Landshut – 42 O 2512/15 oder haben Sie selber einen Behandlungsfehler erlitten? Wir helfen Ihnen weiter. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung.

Kostenlose Erstberatung

Mit Klick auf den Button “Anfrage senden" stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.
Anwalt für Behandlungsfehler und Arztfehler

Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers? Ihre Versicherung zahlt nicht?

Wir helfen weiter und beraten Sie gerne. Schildern Sie uns jetzt über das Kontaktformular Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung.

kostenlose bundesweite Erstberatung

Anwälte für Medizin- und Versicherungsrecht

erfahrene und kompetente Patientenanwälte

wir vertreten ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer

Das könnte Sie auch interessieren

Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen schnell und zuverlässig. Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Erfahrungen & Bewertungen zu Patientenanwalt Rechtsanwälte Friese und Adelung Partnerschaft mbB