40.000 Euro Schmerzensgeld nach fehlerhafter OP-Lagerung (Erblindung)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler – Vollbeherrschbares Risiko:

In unserem aktuellen Fall ist unser Mandant aufgrund eines Behandlungsfehlers auf einem Auge erblindet.

Bei unserem Mandanten wurde eine Wirbelsäulen-Operation (Mikrochirurgische interlaminäre Fensterung und Dekompression) vorgenommen.

Während dieses Eingriffs wurde der Patient jedoch fehlerhaft gelagert. Da der Eingriffs in Bauchlage durchgeführt wurde, kam es zu permanenten Druck auf das Auge. Nach der Operation konnten nur noch der vollständiger Visusverlust Auge (=Erblindung) festgestellt werden.

Vorliegend hat sich ein Risiko verwirklicht, welches durch sorgfältiges Handeln der Ärzte hätte verhindert werden können. Das Unterlassen der ordnungsgemäßen Lagerung bzw. Kontrolle der Lagerung des Patienten bei der Operation, hier insbesondere aufgrund der Bauchlage, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar und verstößt in besonders hohem Maße gegen fachärztlichen Standard. Mithin lag ein groben Behandlungsfehler vor.

Es hat sich ferner ein Risiko verwirklicht, welches für die behandelnden Ärzte voll beherrschbar war.

Der betroffene Gefahrenbereich ist aus objektiver Sicht vollständig- also unabhängig von den individuellen Gesundheitspositionen eines jeden Menschen- voll beherrschbar. Ärztliche Fehler müssen in diesem Bereich vollumfänglich ausgeschlossen werden, da gegenüber dem Patienten volle Gefahrenvermeidung geschuldet ist.

Bei Operationen in Bauchlage muss der Kopf auf speziellen Gesichtspolstern gelagert werden, man muss darauf achten, dass die Augen, Nase und Mund frei liegen.

Durch die Druckeinwirkung auf das Auge, wie sie in Bauchlage entsteht, kam es zu der vollständige Erblindung.

Die Haftpflichtversicherung der Klinik war zur außergerichtlichen Regulierung bereit und Rechtsanwalt Florian Friese, Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht, konnte für den 85-jährigen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro erreichen.

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