4.150 Euro nach nicht indizierter Operationserweiterung
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Aufklärungsfehler
Bei einer Hallux Rigidus Operation wurde eine nicht indizierte Behandlung ohne erforderliche Einwilligung des Patienten durchgeführt. Dabei kam es zu einer Verletzung der Sehnen am Fuß und zu einer teilweisen Taubheit. Der Mandant war beim Laufen und Treppensteigen beeinträchtigt.
Nach kurzen Verhandlungen mit der Gegenseite konnte für den Mandanten eine Vergleichszahlung in Höhe von 4.150 Euro erreicht werden.