30.000 € nach fehlerhafter Wirbelsäulenoperation
Unsere Mandantschaft hatte sich einer Spondylodese (Wirbelkörperverblockung) unterzogen. Der Operateur nahm dabei behandlungsfehlerhaft eine lediglich einseitige Anlagerung von Knochenmaterial vor, sodass es im weiteren Verlauf zu einer Materiallockerung kam und eine Revisionsoperation zu erfolgen hatte.
Der außergerichtlich beauftragte MDK- Gutachter sprach bereits von einem „experimentellen“ Vorgehen des Operateurs. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers war dennoch nicht zu einer Regulierung bereits, sodass Klage erhoben werden musste. Der Gerichtsgutachter bestätigte im Ergebnis das MDK- Gutachten und bezeichnete die intraoperativen Maßnahmen als „schweren Behandlungsfehler“. Problematisch war im vorliegenden Fall, dass die Kausalität der geltend gemachten Schäden (Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden) nur für einen begrenzten Zeitraum bewiesen werden konnte, sodass sich die Parteien letztendlich auf einen Vergleich in vorgenannter Höhe einigten.