25.000 Euro nach nicht erkannter Bänderläsion des Handgelenks – Landgericht Ingolstadt 33 O 2052/13
Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler- Schmerzensgeld:
Der Kläger hatte sich bei einem Arbeitsunfall ein Verdrehtrauma des linken Handgelenks erlitten. Die gegnerischen Ärzte haben es versäumt, die verletzte Hand auf eine mögliche Sehnenläsion zu untersuchen, insbesondere wurde keine Befundung bezüglich einer SL-Bandruptur durchgeführt, dies wäre aber bei dem Vorliegen eines Verdrehtraumas der Hand zwingend notwendig gewesen. In der Folge kam es beim Kläger zu einer Teilversteifung des linken Handgelenkes, sowie einer Bewegungseinschränkung von ca. 50 %.
Rechtsanwalt Florian Friese, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, konnte sich im gerichtlichen Verfahren mit den Beklagten auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 25.000 Euro für den Patienten einigen.