221.000,00 Euro; Unfallversicherung zahlt nach außergerichtlicher Regulierung volle Invaliditätsleistungen
Versicherungsrecht – Unfallversicherung
Unsere Mandantschaft war nach schwerem häuslichem Sturz pflegebedürftig. Der Invaliditätsgrad war mit 100% zu bemessen. Der Unfallversicherer lehnte die Leistungen zunächst ab, da maßgebliche Fristen nicht eingehalten worden seien (u.a. Geltendmachung der Invalidität binnen 15 Monaten).
Fachanwalt für Medizinrecht Maximilian Adelung konnte nach längeren Verhandlungen eine Auszahlung der vollen Versicherungssumme bei Vollinvalidität erreichen.