17.500,00 € für fehlerhafte Krebsdiagnose
Aufgrund einer Probenverwechslung im Labor erhielt unsere Mandantschaft eine falsche Krebsdiagnose. Es erfolgte eine Operation an der Brust, zudem wurden Lymphknoten entfernt.
In Anbetracht der klaren Sachlage musste in diesem Fall ausnahmsweise kein medizinisches Sachverständigen zur Klärung des Behandlungsfehlervorwurfs eingeholt werden. Die Haftpflichtversicherung des Pathologischen Instituts zeigte Vergleichsbereitschaft, sodass nach umfassender Korrespondenz zur Haftungshöhe eine Einigung in vorgenannter Höhe erzielt werden konnte.