165.000,- Euro Schadensersatz nach nicht erkannter Peritonitis

Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler – Schmerzensgeld

Im Rahmen einer gynäkologischen Routineuntersuchung wurde bei der 65-jährigen Patientin eine Eierstockzyste entdeckt. Aus diesem Grund wurden ihr laparoskopisch beide Eierstöcke entfernt. Die Eierstöcke befanden sich im Übergang zu einem Borderline-Tumor. Vorsorglich wurde anschließend eine Hysterektomie sowie die Staging-Prozedur durchgeführt.

Postoperativ verschlechterte sich der Zustand der Patientin erheblich. Sie konnte kein Essen mehr bei sich behalten und krümmte sich vor Schmerz. Auf typische pathologische Symptome mit stark erhöhten CRP-Werten, freier Luft im Abdomen sowie Schmerzen wurde nicht reagiert. Erst vier Tage nach der Operation wurde die Peritonitis erkannt. Zu diesem Zeitpunkt waren die eingetretenen Schäden jedoch bereits so schwerwiegend, dass die Patientin trotz weiterer Operationen, künstlichem Koma, mehrfacher Spülungen des Bauchraumes, Dialyse, Notausgang, etc…an Multiorganversagen verstarb.

Die Haftpflichtversicherung der Klinik war bei diesem tragischen Verlauf schnell zur außergerichtlichen Regulierung bereit. Es konnte insgesamt ein Vergleichsbetrag in Höhe von 165.000,- Euro für die Erben und Hinterbliebenen der Verstorbenen erzielt werden.

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