160.000,00 Euro Schmerzensgeld aufgrund behandlungsfehlerhaft ausgelösten Schlaganfall

Medizinrecht – Behandlungsfehler – Schlaganfall – Schmerzensgeld 

Bei unserem Mandanten wurde eine pharmakologische Konversion behandlungsfehlerhaftohne antikoagulative Therapie durchgeführt.

Unser Mandant stellte sich dem Gegner, einem Kardiologen, mit einen schnellen Herzschlag entsprechend einem tachykard übergeleiteten Vorhofflimmern vor. Es sollte daher ein pharmakologischer Kardioversionsversuch mittels Propafenon und Bisoprolol durchgeführt werden. Es ist jedoch gängige Praxis und leitliniengerecht, dass eine antikoagulative Therapie bei Patienten mit dokumentiertem Vorhofflimmern, bei denen eine elektrische oder pharmakologische Konversion durchgeführt wird, angewandt wird. Dies wurde hier fehlerhaft unterlassen.

Vier Tage später erlitt unser Mandant eine Mediainfarkt (besonders lokalisierte Form des ischämischen Schlaganfalls (Hirninfarkt)). Er hatte daraufhin eine rechtsseitige Hemiplegie, eine schwerer Aphasie, Neglect und Sensibilitätsstörung der rechten Körperhälfte. Es bestanden deutliche Einschränkung der motorischen Fähigkeiten sowie des Sprachverständnisses, der Wortfindung und der Sprachflüssigkeit.

Eine Aufklärung über die möglichen Komplikationen einer solchen Therapie, insbesondere eines Schlaganfalles, erfolgte zudem nicht. Bei richtiger Behandlung wäre das Risiko eines Schlaganfalls deutlich verringert gewesen.

Die Haftpflichtversicherung war nach der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens und langen Verhandlungen zur außergerichtlichen Regulierung bereit und Rechtsanwalt Florian Friese, Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht, konnte für den Mandanten ein Schmerzensgeld sowie Schadensersatz in Höhe von insgesamt 160.000 Euro erreichen.

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