100.000 Euro Schmerzensgeld nach verzögerter Behandlung eines Schlaganfalles

Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler- Schmerzensgeld

Unser Mandant wurde aufgrund eines Kreislaufkollaps verbunden mit einer plötzlichen Kopfschwere, Drehschwindel und Übelkeit in das behandelnde Krankenhaus eingewiesen. Im weiteren Verlauf trat ein Sensibilitätsausfall der linken Körperhälfte ein. Zwischen den Parteien war strittig, wann aufgrund der vorliegenden Symptomatik die Diagnose „akuter Schlaganfall“ von den behandelnden Ärzten gestellt und eine entsprechende Therapie hätte eingeleitet werden müssen. Die Behandlung des Schlaganfalles konnte damit erst mit einer Verzögerung von mehreren Stunden erfolgen.

Unser Mandant leidet nun an einer halbseitigen Lähmung an Arm, Bein, Rumpf und Gesicht und einer damit verbundenen erheblichen Bewegungseinschränkung, Sprachstörungen, sowie Kopfschmerzen und einer Krampfneigung im linken Arm und Bein.

Nach längeren außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung konnte Frau Rechtsanwältin Katharina Gerich eine Teileinigung erzielen. Unser Mandant erhält ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro. Die Regulierungsverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

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